Berlin (epd). Im Streit um die Übernahme der Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern hält der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) an seiner Klage gegen den Bund fest. Obwohl der Bund mittlerweile eine höhere Bundesbeteiligung angekündigt habe, fehlten immer noch rund zehn Milliarden Euro pro Jahr, sagte der GKV-Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). So sei zwar die Bundesbeteiligung erhöht, zugleich aber an anderer Stelle wieder gekürzt worden.
Die gesetzlichen Krankenkassen kritisieren, dass sie einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger tragen müssen. Aus Sicht des Verbands handelt es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Finanzierung nicht den Beitragszahlern aufgebürdet werden dürfe. Der Verband hatte für 79 Krankenkassen Klage eingereicht. Im Februar wurden die Klagebegründungen bei Gericht vorgelegt.
GKV-Reform sieht höhere Bundesbeteiligung ab 2031 vor
Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung sieht eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung für Grundsicherungsempfänger vor. Ab 2031 soll der Bund dafür jährlich zwei Milliarden Euro mehr zahlen als 2026. Zugleich wird aber der reguläre Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds gekürzt.
Blatt fordert deshalb eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Bund. „Die Krankenkassen organisieren zwar die Versorgung, aber wenn der Bund die Kosten nicht vollständig finanziert, bleiben die Beitragszahler auf rund zehn Milliarden Euro Ausgaben für eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge sitzen“, mahnte er.




