Berlin (epd). Am Berliner Flughafen BER in Schönefeld ist sechs Asylsuchenden im sogenannten Grenzverfahren per Gerichtsbeschluss die Einreise nach Deutschland ermöglicht worden. Das Verwaltungsgericht Cottbus habe in Eilverfahren entschieden, dass nach mehr als zehn Tagen in der sogenannten Grenzverfahrenseinrichtung ein weiterer Aufenthalt dort nicht verhältnismäßig sei, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Cottbus. (AZ: VG 7 L480/26.A bis VG 7 L 484/26.A und VG 7 L 487/26.A)
Mit Blick auf die bisherige Dauer der Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit sei ihnen nicht zuzumuten, die erforderlichen Maßnahmen des Gerichts zur Klärung der Rechtmäßigkeit ihrer Unterbringung weiter dort abzuwarten, hieß es.
Mehr als zehn Tage im Transitbereich
Nach Angaben der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl geht es um eine fünfköpfige Familie und einen alleinreisenden kranken Mann aus Algerien, die mehr als zehn Tage lang im Transitbereich des Flughafens festgehalten worden seien. Ihre medizinische Versorgung sei dort nicht sichergestellt gewesen, hieß es. Zuständig für das Grenzverfahren sei das Bundesamt, die Einrichtung werde von der zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg betrieben. Die Betroffenen seien inzwischen nach Deutschland eingereist und durchliefen reguläre Asylverfahren.
Pro Asyl forderte, keine Familien und schutzbedürftigen Menschen in Asylgrenzverfahren an der Einreise nach Deutschland zu hindern. Hinter den seit Juni geltenden neuen Regelungen stehe „ein System der Verantwortungslosigkeit“, kritisierte die Organisation in Frankfurt am Main unter Verweis auf die Fälle am Berliner Flughafen BER in Schönefeld.
Klärung sei im Eilverfahren nicht möglich
Vom Gericht hieß es, geklärt werden müsse in den sechs Verfahren insbesondere, ob das zuständige Bundesamt gewährleisten kann, die Betroffenen den Anforderungen und Bedürfnissen entsprechend unterzubringen. Dies lasse sich im Eilverfahren nicht entscheiden.
Rechtsanwalt Christoph Tometten, der die Betroffenen in den sechs Verfahren vertritt, forderte, die Grenzverfahren müssten bundesweit eingestellt werden, solange das Bundesamt nicht in eigener Verantwortung sicherstellen könne, dass Schutzbedürftigen in den Grenzverfahrenseinrichtungen die nötige Unterstützung geboten wird. Die Beschleunigung von Asylverfahren dürfe nicht „auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden und auf dem Rücken von Kindern und Familien ausgetragen werden“.




