Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft

Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen tritt in Kraft
Die deutschen Bahnhöfe sollen sicherer und sauberer werden. Dazu verhängt die Deutsche Bahn ein striktes Alkoholverbot. Das Trinken wird untersagt, der Verkauf von Bier, Wein und Schnaps in den Stationen jedoch nicht.
14.10.2026
epd
Von Dirk Baas und Gabriele Fritz (epd)

Berlin, Düsseldorf (epd). Die Deutsche Bahn (DB) verbietet ab Donnerstag (15. Oktober) an allen Bahnhöfen das Trinken von Alkohol. Es sei „Bestandteil des Hausrechts der DB. Entsprechende Aushänge sind in den Vitrinen der Bahnhöfe oder online zu finden“, heißt es in einer am Mittwoch in Berlin verbreiteten Information. Die Gastronomie in den Bahnhöfen bleibe jedoch vom Verbot ausgenommen: „Es ist weiterhin auch erlaubt, verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.“

Das Konsumverbot gilt demnach an allen 5.700 Bahnhöfen der DB. Sie setze damit einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit und Sauberkeit um. „An den knapp 40 großen Stationen, wo die Regel bereits besteht, zeigt sich: Das Verbot sorgt für weniger Müll, zurückgehende Konflikte und ein angenehmeres Umfeld für Reisende und DB-Mitarbeitende“, hieß es. Die Bahn verwies zudem auf eine Umfrage, in der sich rund 80 Prozent der Befragten für ein Alkoholkonsumverbot an den Stationen ausgesprochen hätten. Nur neun Prozent seien dagegen.

Bei Verstößen droht ein Hausverbot

Die neue Regelung gebe den DB-Sicherheitskräften eine klare Handhabe. „Bei ihren Kontrollgängen gehen Mitarbeitende der DB Sicherheit aktiv auf Personen zu, die gegen das Verbot verstoßen.“ Bei wiederholter Missachtung könne ein Hausverbot ausgesprochen werden, erklärte die Bahn.

Zustimmend äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Das Konsumverbot von Alkohol an Bahnhöfen sehen wir als absolut notwendig an“, sagte der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Alkohol, häufig in Kombination mit Drogen, steigere Aggressivität in erheblichem Maße. Ein Verkaufsverbot in den Bahnhofsgeschäften ab dem späten Abend würde als weiterer Schritt helfen.

Detailkritik von Suchtexpertin

Christina Rummel, Geschäftsführerin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), ein Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen könne grundsätzlich ein sinnvolles Signal an die Gesellschaft sein. „Es zeigt, dass Alkohol kein selbstverständlicher, jederzeit und überall verfügbarer ‚Alltagsbegleiter‘ sein sollte.“ Auch sie wies darauf hin, dass es widersprüchlich erscheine, den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einzuschränken, während Verkauf oder Konsum in den Gastroflächen weiterhin möglich sei.

Kritik kam hingegen von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Für wohnungslose Menschen mit Suchterkrankungen seien Bahnhöfe „oft wichtige, witterungsgeschützte und vergleichsweise sichere Orte“, sagte eine Sprecherin der „Rheinischen Post“. Bei Verdrängung aus den Bahnhöfen in abgelegene Bereiche würden Betroffene durch aufsuchende soziale Arbeit schwerer erreicht.