Berlin (epd). Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat den Kampf gegen sexuellen Missbrauch als gesellschaftliche Aufgabe für Jahrzehnte bezeichnet. „Missbrauch zu bekämpfen, Kinder und Jugendliche zu schützen und unsere Gesellschaft in allen Bereichen für die Problematik zu sensibilisieren, ist eine Generationenaufgabe“, erklärte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Dienstag in Berlin anlässlich des Berichts der Bundesmissbrauchsbeauftragten Kerstin Claus.
Mit dem Bericht liege erstmals ein umfassender Katalog von Maßnahmen vor, „um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen und Betroffenen angemessene Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen“, fügte Stetter-Karp hinzu.
Claus stellte am Dienstag ihren ersten Bericht nach der gesetzlichen Verankerung ihres Amtes im vergangenen Jahr vor. Zusammen mit der Beauftragten stellte auch die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ihren ersten Bericht auf Grundlage des neuen Gesetzes vor.
Kirche soll Lösungen finden
Mit Blick auf die Kirchen weist der Bericht laut ZdK-Präsidentin Stetter-Karp auf deren Sonderrecht im Datenschutz hin. Aufklärung stoße somit auch an Grenzen. „Für viele Betroffene ist es aber entscheidend, ihren eigenen Fall rekonstruieren zu können - für die persönliche Bewältigung ebenso wie für die Aufarbeitung.“ Stetter-Karp appellierte an die Verantwortlichen in der katholischen Kirche, Lösungen zu finden.
Stetter-Karp bekräftigte zudem die Forderung des ZdK, den Paragrafen 174c im Strafgesetzbuch auf die Seelsorge auszuweiten. Paragraf 174c stellt sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung bestimmter Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisse unter Strafe. „Damit würde nicht nur sexueller Missbrauch in diesem nachweislich bestehenden Risikoraum geahndet. Es würden dann auch über Minderjährige hinaus viele Erwachsene geschützt.“




