Berlin (epd). Kurz vor der Abstimmung über den Umgang mit vorgeburtlichen Tests auf eine mögliche Behinderung des Kindes haben sich Abgeordnete mit unterschiedlichen Auffassungen auf einen Kompromiss verständigt. Ein erst zu Debattenbeginn am Donnerstagabend vorgelegter Änderungsantrag sieht vor, die Kassenfinanzierung der nicht-invasiven Pränataltests „bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation“ nicht zu erschweren. Die in dieser Woche entbrannte Kontroverse über die Kostenübernahme der Krankenkassen scheint damit vorerst beigelegt.
Der ursprüngliche, seit Monaten beratene Antrag einer überfraktionellen Abgeordnetengruppe sieht vor, ein Monitoring nicht-invasiver Pränataltests einzurichten, um herauszufinden, aus welchen Gründen der Test angewendet wird und was die Folgen davon sind. Hintergrund des Antrags ist die vermehrte Nutzung des Tests, der anhand einer Blutprobe der Schwangeren Auskunft über die Möglichkeit einer genetischen Veränderung beim ungeborenen Kind geben kann. Konkret sucht der Test nach den Trisomien 13 und 18 sowie 21, bekannt als Down-Syndrom.
Antragsteller fürchten Reihenuntersuchung auf Down-Syndrom
Der Test wurde 2022 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen und sollte in begründeten Fällen zur Anwendung kommen. Daten von Krankenkassen zeigen, dass er aber inzwischen bei jeder zweiten Schwangerschaft zum Einsatz kommt. Die Antragsteller befürchten, dass der Test zu einer Reihenuntersuchung auf das Down-Syndrom wird und Druck auf Eltern ausübt, die vor der Entscheidung stehen, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen oder nicht.
Der Antrag der Abgeordneten stellt nicht explizit infrage, dass die Kosten weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Eine andere Gruppe von Abgeordneten fürchtete aber, dass das beabsichtigt ist. Sie hatten kurzfristig zunächst einen Änderungsantrag auf die Tagesordnung gebracht, der klarstellen sollte, dass „der aktuelle Umfang der Kassenleistung“ erhalten bleiben soll. Über beide Anträge sollte am Donnerstag namentlich abgestimmt werden.




