Trier (epd). Ein Forschungsteam der Universität Trier hat für die Jahre 1946 bis 1966 insgesamt 355 Betroffene von sexualisierter Gewalt im Bistum Trier ermittelt. Mit Blick auf die bisher identifizierte Gesamtzahl von mindestens 782 Betroffenen zwischen 1946 und 2021 wiegen die untersuchten zwei Jahrzehnte der unmittelbaren Nachkriegszeit „besonders schwer in der Gesamtbilanz“, schreiben die Historikerinnen und Historiker um Lena Haase und Lutz Raphael im am Donnerstag veröffentlichen vierten Zwischenbericht zu sexuellem Missbrauch im Bistum Trier. Darin setzen sie sich mit der späten Amtszeit von Bischof Franz Rudolf Bornewasser (1946-1951) und der von Bischof Matthias Wehr (1951-1966) auseinander.
„Die Chancen Betroffener, sich Gehör zu verschaffen oder gar eine Bestrafung der Täter zu erleben, wurden bereits wenige Jahre nach Kriegsende immer geringer, die Ringe des Schweigens lasteten besonders schwer auf dieser Generation missbrauchter Kinder und Jugendlicher“, ergibt die Untersuchung. Zu den häufig lebenslangen Belastungen und Krankheiten gehörten Schlafstörungen, Depressionen, Panikattacken, Angststörungen oder plötzliche Zusammenbrüche. Viele hätten Schwierigkeiten, Vertrauen und Bindung aufzubauen. Professionelle Therapieangebote habe es erst ab den 1990er Jahren gegeben. Sie hätten viele „tiefsitzende Schuldzuweisungen an sich selbst und Scham“ überwinden müssen.
123 Beschuldigte zwischen 1946 und 1966
Für den Bericht werteten die Historikerinnen und Historiker nach eigenen Angaben insgesamt 1.574 Akten aus. Für die Jahre 1946 und 1966 zählen sie mindestens 123 Beschuldigte, für die gesamte Studie bis 2021 bisher 249 - plus drei weitere Personen ausschließlich wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Neben der Akteneinsicht haben die Forschenden auch Gespräche mit Betroffenen sowie Zeitzeuginnen und -zeugen geführt. Der Abschlussbericht für den Zeitraum 1946 bis 2021 soll im November veröffentlicht werden.
Zum Beginn des Untersuchungszeitraums war Bischof Bornewasser bereits seit 24 Jahren im Amt. Von 1946 bis 1951 hat das Team mindestens 92 Betroffene sexualisierter Gewalt ermittelt. Besonders auffällig: der Anteil von 50 Prozent weiblicher Betroffener im Gegensatz zu 31,5 Prozent männlichen und 18,4 Prozent unbekannten Geschlechts. „Die aufgrund des Krieges und der Kriegserfahrung enthemmte Sexualität insbesondere gegenüber Mädchen und Frauen spiegelt sich folglich auch unter den Klerikern wider“, heißt es in der Studie. Die Tendenz der erhöhten Gefährdung von weiblichen Kindern und Jugendlichen hat sich den Angaben zufolge bis in die 1950er Jahre hingezogen und erst danach wieder umgekehrt.
NS-Auswirkungen und Täterschutz
In den späten 1940er Jahren hätten die Verantwortlichen im Bistum „einen guten Kenntnisstand“ über sexualisierte Gewalt gegenüber Minderjährigen gehabt, heißt es in der Studie. So seien unter Bornewasser 19 der 28 beschuldigten Geistlichen bekannt gewesen. In den 1950er Jahren und damit in der untersuchten Amtszeit von Wehr habe sich das geändert. Während damals 30 bekannt waren, seien später noch 65 weitere gemeldet worden. Die Zahl der Betroffenen für den Zeitraum 1951 bis 1966 liegt den Angaben zufolge bei 243.
Die nationalsozialistische Strafverfolgung von „Sittlichkeitsverbrechen“ katholischer Priester, kirchenfeindliche Propaganda und laufende Strafverfahren hätten nach 1936 zu einem „deutlich schärferen Kurs“ des Bistums gegen verurteilte Täter geführt, hieß es. Dazu hätten unbefristete Aufenthalte in Klöstern sowie kirchlichen Heil- und Pflegestätten gehört. Dabei sei es um das öffentliche Ansehen und nicht den Schutz der Kinder gegangen. Mit Aufhebung der NS-Gesetzgebung seien auch diese Sanktionen weniger geworden. Generell lasse sich in den Nachkriegsjahren ein eher milder Umgang mit Tätern beobachten.




