Bundesverwaltungsgericht ruft EuGH zu Luftreinhalteprogramm an

Bundesverwaltungsgericht ruft EuGH zu Luftreinhalteprogramm an

Leipzig (epd). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll Fragen zur erforderlichen Aktualität von Prognosen für das nationale Luftreinhalteprogramm klären. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden (Az. BVerwG 7 C 1.25).

„Die Auslegung der Richtlinien ist weder durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt noch so offenkundig, dass kein Zweifel möglich wäre“, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Steinkühler. Bei dem Verfahren geht es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Bundesumweltministerium.

Vorinstanz hatte Klage der Umwelthilfe für zulässig erklärt

In der Vorinstanz hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Juli 2024 ein Urteil gefällt, gegen das das Umweltministerium Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegte. Die Berliner Richter hatten die Klage für zulässig erklärt. Die Umwelthilfe hatte nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts zu Recht gerügt, dass die Prognosen für den nationalen Luftreinhalteplan 2023 nicht hinreichend aktuell seien.