Bonn (epd). Für Auszubildende in Deutschland steigt die gesetzliche Mindestvergütung 2027 um 5,6 Prozent. Die Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung werde sich im kommenden Jahr von aktuell 724 Euro auf 764 Euro erhöhen, teilte das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) am Mittwoch in Bonn mit. Im zweiten Jahr der dualen Ausbildung liege die Mindestvergütung dann bei 902 Euro, im dritten Jahr bei 1.031 Euro und im vierten Ausbildungsjahr bei 1.070 Euro. Das Bundesinstitut habe die Sätze nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) berechnet.
Die Mindestausbildungsvergütung wurde 2020 eingeführt. Seitdem sei lediglich für drei bis vier Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse im ersten Ausbildungsjahr ein Lohn in Höhe der Mindestvergütung vereinbart worden, hieß es. Die meisten Azubis bekommen ein Gehalt deutlich oberhalb der Mindestvergütung. So erhielten 2025 nach Berechnungen des BIBB die Azubis in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg im Schnitt ein Gehalt von 1.209 Euro brutto im Monat. Dabei gebe es teils deutliche Abweichungen je nach Zuständigkeitsbereich und Ausbildungsberuf.
Tarifliche Regelungen ausgenommen
Tarifvertragliche Regelungen sind laut BIBB von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen. Wenn ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestvergütung vorsieht, dürfen tarifgebundene Betriebe sich danach richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass das Gehalt die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf.




