Berlin (epd). Berlins evangelischer Bischof Christian Stäblein, sein katholischer Amtskollege Heiner Koch und der Berliner Rabbiner Andreas Nachama haben sich für die Aufnahme der Bekämpfung von Antisemitismus in die Berliner Landesverfassung ausgesprochen. „Die Bekämpfung von Antisemitismus in Deutschland ist erste Aufgabe für Staat und Gesellschaft“, schreiben die drei Geistlichen in einem am Mittwoch veröffentlichten Gastkommentar im Düsseldorfer „Handelsblatt“ (Online). Anlass war der dritte Jahrestag des Überfalls der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023.
Mit Blick auf die Zeit des Nationalsozialismus und die Schoah heißt es, gerade in Berlin, „der Stadt, in der die industrielle, staatlich-institutionell und historisch unvergleichliche Vernichtung von Jüdinnen und Juden geplant und gesteuert wurde“, sei der bedrohlich und offen auftretende Antisemitismus nicht hinnehmbar.
Verpflichtung für Verfassungsorgane und Parteien
„Wir fordern deshalb alle Parteien auf, für die Aufnahme der Bekämpfung des Antisemitismus in die Landesverfassung Berlins einzutreten. Und zwar jetzt!“, schreiben der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Stäblein, der katholische Erzbischof Koch und Nachama, Rabbiner an der Synagoge Herbartstraße/Sukkat Shalom und ehemaliger Direktor des Dokumentationszentrums Topographie des Terrors.
Mit der Aufnahme in die Verfassung sei die Verpflichtung aller Verfassungsorgane und aller Parteien verbunden, für die Umsetzung des Ziels einzustehen. Die Bekämpfung von Antisemitismus müsse sich in Lehrplänen ebenso wiederfinden wie in Förderrichtlinien.




