Berlin (epd). Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) dringt angesichts steigender antisemitischer Taten auf ein Gesetz, das das Leugnen des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Der Regelungsbedarf sei gegeben, sagte Heinz am Montag in Berlin. Anlässlich des dritten Jahrestags des Überfalls der Hamas auf Israel am Mittwoch sei damit zu rechnen, dass es in Städten wie Berlin und Frankfurt am Main wieder zu Aufzügen komme, bei denen gegen Juden gehetzt und Israel das Existenzrecht abgesprochen werde. Das sei in Deutschland auch hochgradig ein moralisches Problem, sagte er.
Der Bundesrat hatte im Juli für eine Gesetzesinitiative Hessens zur Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels gestimmt. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren soll demnach bestraft werden, wer „öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft“. Bundesregierung und Bundestag müssen nun darüber befinden, ob sie die Initiative aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern wollen.
Verfassungsrechtler: Meinungsfreiheit „nicht absolut gesetzt“
Weil eine gesetzliche Regelung Meinungsäußerungen betrifft, waren verfassungsrechtliche Bedenken an der Regelung laut geworden. Steffen Augsberg, Gießener Rechtswissenschaftler und früheres Mitglied des Deutschen Ethikrats, teilt sie nicht. Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, aber „ganz bewusst nicht absolut gesetzt“, sagte Augsberg, der ein verfassungsrechtliches Gutachten zu der hessischen Gesetzesinitiative erstellt hat.
Es gehe nicht „um irgendein Land“, sondern ein Land, das in Reaktion auf die Schoah geschaffen worden sei, sagte Augsberg. Hinter der Leugnung des Existenzrechts stehe eine „Vernichtungsfantasie“ gegenüber dem jüdischen Volk in Israel und weltweit.




