Meloni-Regierung führt Burkaverbot in Schulen ein

Meloni-Regierung führt Burkaverbot in Schulen ein
In Italien ist ein Dekret in Kraft getreten, das die Verhüllung des Gesichts in der Schule verbietet. Künftig soll es auch eine Obergrenze für die Zahl ausländischer Schüler pro Klasse geben.

Rom (epd). An den Schulen in Italien gilt ab sofort ein Verhüllungsverbot. Staatspräsident Sergio Mattarella unterschrieb am Mittwochabend ein entsprechendes Gesetzesdekret der Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni. Auch eine Obergrenze von 30 Prozent für ausländische Schülerinnen und Schüler pro Klasse wurde damit festgeschrieben.

Künftig darf in Schulen das Gesicht nicht bedeckt sein, womit für Mädchen und junge Frauen das Tragen von Burka oder Nikab nicht mehr zulässig ist. Auch das Tragen eines Helms oder einer Gesichtsmaske ist nun an Italiens Schulen verboten, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen nötig ist. Bei einem Verstoß gegen die Regel müssen Eltern mit Geldstrafen von 200 bis 1.000 Euro rechnen.

Ausländer-Quote ab nächstem Jahr

Die Obergrenze für ausländische Schüler soll ab dem Schuljahr 2027/2028 gelten. Unter die Regelung fallen Kinder und Jugendliche, die nicht die italienische Staatsbürgerschaft haben, nicht in Italien geboren sind und nicht für mindestens zwei Jahre einen Kindergarten in Italien besucht haben.

In der Mittel- und Oberstufe gilt die Quote für Schülerinnen und Schüler, die zuvor nicht mindestens drei Jahre an einer italienischen Schule unterrichtet wurden. Auch Eltern, die nicht der italienischen Sprache mächtig sind, müssen Sprachunterricht nehmen, um die Kommunikation mit der Schule zu gewährleisten.

„Maßnahmen zur Förderung der Integration“

In dem Gesetzestext der Mitte-Rechts-Regierung heißt es, die Maßnahmen zielten auf die „außerordentliche Notwendigkeit und Dringlichkeit, Maßnahmen zur Förderung der Integration ausländischer Schüler im schulischen Umfeld zu ergreifen“. Auch dienten die neuen Regeln zur Prävention von Jugendproblemen im schulischen Umfeld.

Das Dekret wurde, wie das in Italien bei vielen Gesetzesvorlagen gehandhabt wird, als Notverordnung erlassen. Damit tritt es direkt in Kraft. Das Notdekret muss innerhalb von 60 Tagen vom Parlament in ein ordentliches Gesetz umgewandelt werden.