Dresden (epd). Nach mehrfacher Verzögerung hat die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens die Umsetzung sogenannter Anerkennungsleistungen für Betroffene sexualisierter Gewalt auf den Weg gebracht. Die Kirchenleitung habe entsprechende Ausführungsbestimmungen verabschiedet, teilte die Landeskirche am Mittwoch in Dresden mit. Zunächst hatte sie ein im März von der Landessynode beschlossenes Gesetz blockiert, das einer bundesweit einheitlichen Richtlinie folgt.
Ende Mai unterzeichnete Sachsens evangelischer Landesbischof Tobias Bilz kraft seines Amtes und ohne Beschluss der Kirchenleitung zwar dieses Gesetz. Es fehlten jedoch noch die Ausführungsbestimmungen. Die nun beschlossene sächsische Verordnung regelt den Angaben zufolge die Zusammensetzung der Anerkennungskommission und die Auszahlung von Anerkennungsleistungen gemäß der 2025 von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erarbeiteten Vorgaben.
Bundesweit einheitliche Zahlungen
Dies sehen individuelle Zahlungen ohne Obergrenze und pauschale Leistungen in Höhe von 15.000 Euro vor, wenn die Missbrauchs-Tat nach heutigen Kriterien strafbar war. Die Richtlinie soll flächendeckend in 20 Landeskirchen und 17 Diakonieverbänden praktiziert werden.
Landesbischof Bilz zeigte sich erleichtert, dass der Weg für Betroffene nach den einheitlichen Vorgaben nun geklärt sei. Der nächste Schritt in Sachsen müsse „die zügige Bildung der neuen Anerkennungskommission sein“. Die bisherige Unabhängige Anerkennungskommission werde dann von der neuen Kommission abgelöst. Sachsen ist die letzte der 20 Landeskirchen, die die EKD-Richtlinie auf den Weg bringt.




