Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe will das im Juli beschlossene neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. „Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig, deshalb ziehen wir nach Karlsruhe“, teilte die Geschäftsführerin des Verbands, Barbara Metz, am Dienstag in Berlin mit. Mit dem Gesetz entstünden Mehremissionen, „die mit dem verfassungsrechtlichen Ziel des Staates, alsbald für Klimaneutralität zu sorgen, unvereinbar sind“, erklärte der juristische Vertreter in dem Verfahren, Remo Klinger.
Das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt anders als die Vorgängerregelung der Ampel-Regierung den Weiterbetrieb und Neueinbau von Gas- und Ölheizungen. Es setzt darauf, dass die künftig mit einem steigenden Anteil, ab 2045 komplett mit CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden können. 2045 will Deutschland klimaneutral sein.
Klage gemeinsam mit Mieterinnen und Mietern
Der Umwelthilfe-Anwalt sagte, niemand wisse, zu welchem Preis und mit welchen klimaneutralen Brennstoffen die im Gesetz weiter erlaubten Gasheizungen noch betrieben werden könnten. Das Gesetz schaffe „keine Orientierung, sondern Verwirrung“, sagte Klinger.
Die Verfassungsbeschwerde bezieht sich den Angaben zufolge auf den Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Staat unter anderem dazu verpflichtet, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen. Die Verfassungsbeschwerde wurde den Angaben zufolge mit vier Mieterinnen und Mietern eingereicht, weil auf diese Gruppe nach Ansicht der Umwelthilfe die Kostenrisiken der Regelung abgewälzt werden.




