Berlin (epd). Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern stellen sich gegen die Reformpläne der Bundesregierung für die Kinder- und Jugendhilfe. Es gebe zwar positive Ansätze, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Diese „reichen jedoch nicht aus, um die Nachteile des Entwurfs für junge Menschen mit Behinderungen auszugleichen“.
Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass entgegen ersten Plänen der Regierung die Betreuung von Kindern und Jugendlichen weiter auf verschiedene Stellen verteilt sein soll. Kommunen sollen eine Vereinheitlichung lediglich mittels „Experimentierklausel“ ausprobieren können. Nötig sei aber „die vollständige und verbindliche Einführung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen“, heißt es in dem Positionspapier.
Derzeit sind die Verwaltungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe - in erster Linie die Jugendämter - für Kinder ohne Beeinträchtigungen sowie für solche mit seelischen Behinderungen zuständig. Um junge Menschen mit körperlichen und intellektuellen Beeinträchtigungen kümmern sich die Sozialämter.
Sorge um Einschränkung individueller Hilfen
Die Behindertenbeauftragten halten außerdem das Vorhaben für problematisch, den Unterstützungsbedarf von behinderten Kindern in Kita und Schule in vielen Fällen mit dem dort vorhanden Personal abzudecken. Diese sogenannten infrastrukturellen Angebote sollen der Regelfall, individuelle Unterstützungskräfte die Ausnahme sein. In dem Positionspapier heißt es dazu Infrastrukturangebote müssten „als zusätzliche, strukturelle Investition“ organisiert werden und „nicht als Ersatz für individuell notwendige Leistungen“.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, wandte sich an die Mitglieder des Bundesrats, die am Freitag erstmals über das Vorhaben diskutieren. Sie sollten dafür sorgen, „dass Inklusion in Deutschland nicht noch weiter unter Druck gerät und Einsparungen auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen vorgenommen werden“, erklärte Dusel. Das Gesetz kann nur in Kraft treten, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen.




