Keine Mehrheit für Klimaanpassung im Grundgesetz

Keine Mehrheit für Klimaanpassung im Grundgesetz
Die Grünen wollen Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festschreiben. Ihr Antrag fand im Bundestag jedoch keine Mehrheit.

Berlin (epd). Keine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zum Thema Klimaschutz: Das Parlament hat am Donnerstag in erster Lesung über einen Vorstoß der Grünen-Partei abgestimmt, Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe in der Verfassung zu verankern. Bei der namentlichen Abstimmung gaben insgesamt 575 Bundestagsabgeordnete in Berlin ihre Stimme ab. 136 stimmten dafür, 438 dagegen, eine Person enthielt sich, womit der Antrag abgelehnt wurde.

In der parlamentarischen Debatte begründete die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden den Antrag ihrer Partei mit den verheerenden Folgen der Klimakrise, die sich bei der diesjährigen Rekordhitzewelle und über 16.000 Hitzetoten in Deutschland gezeigt hätten. „Menschen zu schützen und unsere Infrastruktur, vor Hitze, vor Starkregen oder Hochwasser, das braucht jetzt Investitionen“, sagte Verlinden. Dieser Schutz benötige neben Geld auch klare Verantwortungen, und „dafür braucht es die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz im Grundgesetz“.

Zweidrittelmehrheit für Grundgesetzänderung nötig

Mit ihrem Antrag „Menschen vor Klimafolgen schützen - Jetzt Gemeinschaftsaufgabe 'Klimaanpassung und Naturschutz' im Grundgesetz verankern“ setzten die Grünen einen im August von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) angeregten Vorstoß für mehr Bundeskompetenzen bei der Klimaanpassung erstmals auf die Tagesordnung des Bundestags. Derzeit sind für Klimaanpassung und Hitzeschutz fast ausschließlich die Länder zuständig.

Für eine Grundgesetzänderung ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Insbesondere aus der Regierungsfraktion von CDU und CSU sowie aus den Reihen der oppositionellen AfD war deutliche Kritik an einer Grundgesetzänderung geäußert worden.