Gericht: Verbot von Salafisten-Verein muss weiter verhandelt werden

Gericht: Verbot von Salafisten-Verein muss weiter verhandelt werden
Wegen der Radikalisierung von Muslimen hatte das niedersächsische Innenministerium einen Verein in Braunschweig verboten. Dagegen klagt der Verein, doch das Verfahren wurde unterbrochen. Bundesrichter entschieden nun, dass das unrechtmäßig ist.

Leipzig (epd). Das Klageverfahren gegen ein Verbot des Vereins „Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft“ aus Braunschweig muss wieder aufgenommen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. Mit dem Urteil folgten die Richter einem Revisionsantrag des Vereins gegen die Unterbrechung des Verfahrens (AZ: BVerwG 6 C 1.26).

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte im Februar in einem Zwischenurteil festgestellt, dass das Klageverfahren wegen eines gegen den Verein eingeleiteten Insolvenzverfahrens unterbrochen sei. Es berief sich dabei auf Paragrafen der Verwaltungsgerichtsordnung und der Zivilprozessordnung zur Insolvenz, die auch bei Vereinsverboten anzuwenden sei. Dagegen ging der Verein in Revision, weil er dadurch seine Rechtsschutzmöglichkeiten eingeschränkt sah.

Vereinsrecht wiegt schwerer

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht urteilten nun, dass das öffentliche Vereinsrecht mit seinen Regelungen zum Rechtsschutz und zur Gefahrenabwehr schwerer wiege als die Insolvenzordnung. Aufgaben der Behörden nach dem Vereinsrecht dürften nicht durch Verfügungen eines Insolvenzverwalters beeinträchtigt werden, die dem Gläubigerschutz dienen.

Das niedersächsische Innenministerium in Hannover hatte die muslimische Gemeinschaft im Mai 2024 verboten und aufgelöst. Der Verein richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung“, hieß es damals zur Begründung. Er ziele auf eine Radikalisierung von Muslimen und auf die Konversion junger Menschen zum Salafismus als einer extremistischen Auslegung des Islam.

Mit dem Verbot wurde das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen. Gegen das Verbot erhob der Verein Klage beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Wenig später stellte die mit der Verwaltung des Vereinsvermögens beauftragte Polizei einen Insolvenzantrag. Das Amtsgericht eröffnete daraufhin das Insolvenzverfahren.