Bautzen, Dresden (epd). Eine Ablehnung für den Vorbereitungsdienst an Schulen ist zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber vom Verfassungsschutz der rechtsextremen Szene zugeordnet werden. Auch im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sei ein Mindestmaß an Verfassungstreue erforderlich, erklärte das sächsische Oberverwaltungsgericht am Montag in Bautzen. Das Gericht wies eine Beschwerde der rechtsextremen Antragstellerin zurück. (2 B 264/26)
Es erklärte, dass die Zweifel des sächsischen Landesamts für Schule und Bildung an der Verfassungstreue der Bewerberin berechtigt seien. Sie habe mehrfach an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften „Instituts für Staatspolitik“ teilgenommen. Die Antragstellerin hatte ihre Präsenz als „rein familiär veranlasst“ verteidigt.
Landesamt zog Zulassung zurück
Das Gericht erklärte, Kinder und Jugendliche könnten sich dem Einfluss von Referendaren und Referendarinnen an Schulen nicht entziehen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Dresden einen Eilantrag der Bewerberin auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst abgelehnt.
Zunächst war die Frau den Angaben zufolge für ein Referendariat zugelassen worden. Nach Bekanntwerden des Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue zog das Landesamt für Schule und Bildung den Bescheid aber wieder zurück und begründete dies mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Bewerberin. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei unanfechtbar, hieß es.



