Rückenwind für Neuregelung der Organspende aus Rheinland-Pfalz

Rückenwind für Neuregelung der Organspende aus Rheinland-Pfalz
Zum Thema Organspende kommt ein Impuls aus Rheinland-Pfalz: Die dortigen Regierungsfraktionen CDU und SPD unterstützen eine auf Bundesebene diskutierte Gesetzesreform für die sogenannte Widerspruchsregelung.

Mainz (epd). In Rheinland-Pfalz drängen die Regierungsfraktionen CDU und SPD auf eine gesetzliche Neuregelung der Organspende. Ein von den beiden Fraktionen in den Landtag eingebrachter Entschließungsantrag fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine sogenannte Widerspruchsregel einzusetzen. Dies wäre ein nötiger „Paradigmenwechsel, der das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen uneingeschränkt wahrt und gleichzeitig Angehörige in einer Situation schwerster Trauer von einer schwerwiegenden Entscheidungslast befreit“.

Zur Begründung führen die beiden Regierungsfraktionen die äußerst geringe Zahl von Organspenden in Deutschland an. Rheinland-Pfalz liege „mit lediglich 35 realisierten postmortalen Organspenderinnen und Organspendern“ im Jahr 2025 sogar noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Angesichts Hunderter Patienten auf Wartelisten sehen die beiden Landtagsfraktionen dringenden Handlungsbedarf.

Überparteilicher Entwurf für Gesetzesänderung

Im Bundestag hatte vor der Sommerpause eine Gruppe von rund 250 Abgeordneten von SPD, CDU, CSU, Grünen und Linken einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Widerspruchsregel eingebracht. Der Entwurf wird voraussichtlich nächste Woche Donnerstag im Parlament diskutiert. Er sieht vor, dass alle Menschen als Organspender gelten, die einer Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Bislang gilt in Deutschland, dass die Organspender vor ihrem Tod einer Organspende aktiv zugestimmt haben müssen. Wenn der Wille nicht dokumentiert wurde, sollen die Hinterbliebenen im Sinne des Verstorbenen entscheiden.