Berlin (epd). Das Deutsche Institut für Menschenrechte dringt darauf, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. „Ob die AfD verfassungswidrig ist und verboten wird, kann allein das Bundesverfassungsgericht rechtsverbindlich entscheiden“, erklärte Institutsdirektorin Beate Rudolf am Freitag in Berlin und fügte hinzu: „Es muss die Möglichkeit bekommen, dies zu prüfen.“
Rudolf selbst äußerte sich überzeugt davon, „dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD vorliegen“. Das Institut veröffentlichte eine Stellungnahme für eine Ende September geplante Anhörung im Justizausschuss des thüringischen Landtags, in der es um ein AfD-Verbotsverfahren gehen soll. Einen Antrag auf Prüfung eines Parteiverbots beim Bundesverfassungsgericht können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.
Institutsdirektorin: national-völkische Ausrichtung bei AfD fest verankert
Rudolf sagte, das Gutachten des Instituts lege dar, dass die AfD in ihrer Programmatik als Gesamtpartei eine rassistische, national-völkische Ausrichtung fest verankert habe. Den Wahlerfolg der AfD, die bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit Abstand stärkste Kraft wurde, sieht sie als „Auftrag für alle Gewählten“.
Jede Ausübung staatlicher Macht bleibe an die Grund- und Menschenrechte sowie die freiheitliche demokratische Grundordnung gebunden. „Regierungsverantwortung darf nur tragen, wer die Gewissheit bietet, hierfür jederzeit einzutreten“, sagte sie. Die absolute Mehrheit hat die in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD nicht erhalten. Noch ist damit offen, in welcher Form eine Landesregierung zustande kommt.



