Verband: Wohngeldreform trifft kinderreiche Familien besonders hart

Verband: Wohngeldreform trifft kinderreiche Familien besonders hart
Der Verband kinderreicher Familien fordert vom Bund, die geplanten Kürzungen beim Wohngeld zurückzunehmen. Andernfalls drohe für betroffene Familien eine "Kettenreaktion", durch die weitere Zuschüsse zur Förderung der Kinder verloren gehen könnten.

Mönchengladbach (epd). Der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD) warnt im Zusammenhang mit der geplanten Wohngeldreform vor Kürzungen beim Wohngeld. Der Wohngeldbescheid sei für viele Familien der Schlüssel zu weiteren Leistungen, erklärte die Vorsitzende des Verbandes, Elisabeth Müller, am Donnerstagabend in Mönchengladbach. „Wer ihn verliert, verliert nicht nur die Wohnkostenhilfe, sondern auch den Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket.“ Damit drohe betroffenen Familien mit drei oder mehr Kindern eine „Kettenreaktion“.

Denn mit dem Teilhabepaket hingen Zuschüsse für Klassenfahrten, Sportvereine und Freizeitgestaltungen, das kostenlose Mittagessen in der Schule oder die Schülerbeförderung zusammen. „Wer bei diesen Familien am Wohngeld kürzt, kürzt in Wahrheit bei der Bildungsteilhabe.“

Betroffene könnten den Wegfall der Leistungen nicht kurzfristig kompensieren. Eine Kürzung treffe diese Familien daher unverhältnismäßig hart, mahnte der Verband. Er fordert deshalb, die geplanten Kürzungen beim Wohngeld und beim Kinderzuschlag zurückzunehmen. Sollte dies aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht möglich sein, sollte zumindest der Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe ab dem dritten Kind einkommensunabhängig gewährleistet werden, hieß es.

Reform des Wohngeldes soll ab kommenden Jahr gelten

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wohngeldes sieht ab dem 1. Januar kommenden Jahres eine geänderte Berechnungsformel, das Aussetzen der turnusmäßigen Fortschreibung und eine Halbierung der Heizkostenkomponente vor. Diese Halbierung treffe einen Fünfpersonenhaushalt in absoluten Zahlen um ein Vielfaches härter als einen Einpersonenhaushalt, betonte der Verband.