"Die Heimat" darf NRW-Parteizentrale nicht für Versammlungen nutzen

"Die Heimat" darf NRW-Parteizentrale nicht für Versammlungen nutzen

Münster (epd). Der nordrhein-westfälische Landesverband der Partei „Die Heimat“ darf die Räume seiner Parteizentrale in Essen vorerst weiter nicht für Versammlungen nutzen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Münster und bestätigte damit einen entsprechenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (AZ: 10 B 968/26).

Die Stadt Essen hatte dem Landesverband der 2023 gegründeten rechtsextremen Partei, die aus der verbotenen NPD hervorging, im April die Rechte für die Nutzung der Räume für Versammlungen untersagt. Sie verwies auf eine fehlende Baugenehmigung für diese Zwecke und beanstandete außerdem Verstöße gegen Brandschutzvorgaben.

Mit Eilantrag beim Verwaltungsgericht gescheitert

Ein Eilantrag des Landesverbands gegen dieses Verbot beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen scheiterte den Angaben zufolge. Auch mit der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht hatte die Partei nun keinen Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, der Landesverband habe nicht dargelegt, dass die Räume über die gesetzlich vorgeschriebenen Rettungswege verfügen, zudem seien nicht alle brandschutztechnischen Auflagen aus der Baugenehmigung erfüllt. Der Beschluss ist unanfechtbar.