Berlin (epd). Der Berliner Senat will mit einer Bundesratsinitiative dafür sorgen, dass Erwachsenenstrafrecht in Deutschland künftig standardmäßig auch bei Heranwachsenden angewendet wird. Eine entsprechende Vorlage für einen Entschließungsantrag von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) habe der Senat am Dienstag beschlossen, teilte die Senatskanzlei mit. Derzeit haben Gerichte bei 18- bis 21-Jährigen einen Ermessensspielraum, ob diese bereits nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden können.
Der Berliner Initiative zufolge soll die Länderkammer den Bund zu entsprechenden Gesetzesänderungen auffordern. Straffällige Heranwachsende sollen dann nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei Verzögerungen der geistigen Entwicklung, wie Minderjährige behandelt werden. Zudem sollen dem Vorstoß zufolge künftig altersunabhängig die Staatsschutzkammern der Landgerichte für Staatsschutzdelikte zuständig sein. Bei solchen Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden verhandeln derzeit meist Jugendgerichte.
Nach schwerem Anschlag auf Berliner CSD
IS-Propaganda in Deutschland zu verbreiten, soll der Initiative zufolge künftig schärfere Strafen nach sich ziehen. Dazu müsse Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs zum Verbreiten von Propagandamitteln ausgeweitet werden, hieß es. Dieser kann den Angaben zufolge bislang nicht auf Werbung für den „Islamischen Staat“ (IS) angewendet werden.
Hintergrund der Initiative ist der Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin am 25. Juli. Der mutmaßliche 21-jährige deutsche Täter war davor im Mai unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe verurteilt worden, kam aber zunächst auf freien Fuß.



