Düsseldorf (epd). Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht im Streit um eine Enteignung zugunsten des Braunkohletagebaus einen Schritt weiter. Wie die Naturschutzorganisation am Montag in Düsseldorf mitteilte, hat sie eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen eingereicht, dass die Revision eines Urteils vom Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster abgewiesen wurde.
Das OVG hatte die Enteignung des BUND-Grundstücks am Braunkohlentagebaugebiet Hambach und die Übereignung der Fläche an die RWE Power AG als rechtens erachtet. Die BUND-Klage auf Aufhebung des Urteils hatte das Gericht nicht zugelassen (AZ: 21 D 84/24.AK). Dagegen richtet sich nun die Beschwerde des BUND.
Das Gericht prüfe die Beschwerde zunächst selbst, erläuterte der BUND. Je nach Ausgang der Prüfung werde die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zur Entscheidung vorgelegt. Werde ihr dort stattgegeben, werde das Verfahren als Revisionsverfahren fortgesetzt. Wegen bislang ungeklärter Fragen des Bergrechts habe das Verfahren um die Fläche grundsätzliche Bedeutung, erklärte der BUND.
Keine Kohle, sondern Sand
Der BUND hatte nach eigenen Angaben auf Aufhebung des Grundabtretungsbeschlusses geklagt, da der vom Land NRW und der RWE Power AG 2018 vorgebrachte Enteignungsgrund, nämlich die Förderung von Braunkohle zur Sicherung der Energieversorgung, durch die Entscheidungen für einen vorgezogenen Kohleausstieg weggefallen war. Im Bereich des an der Tagebaukante gelegenen Grundstücks sollen nur noch Kies und Sand für die Rekultivierung der Grube gewonnen werden.
Der BUND erwarb das Grundstück nach eignen Angaben im Jahr 1997. Es liegt demnach 280 Meter östlich des Hambacher Waldes unmittelbar an der derzeitigen südwestlichen Abbaukante des Tagebaus. Das Land NRW hatte den Umweltverband im Jahr 2018 enteignet und das 500 Quadratmeter große Wiesengrundstück dem Energiekonzern RWE übereignet, der den Tagebau Hambach betreibt.



