Köln (epd). Deutsche Unternehmen haben 2025 die geschätzte Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gezahlt. „Die Aufwendungen haben sich damit binnen anderthalb Jahrzehnten nominal mehr als verdoppelt“, heißt es in einer am Samstag veröffentlichten Analyse des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. 2010 seien es noch 36,9 Milliarden Euro gewesen. Zuerst hatte die „Rheinische Post“ (Samstag) berichtet.
72,5 Milliarden Euro des Geldes seien 2025 die fortgezahlten Bruttoentgelte gewesen, heißt es in der Analyse. 13,1 Milliarden Euro seien für die Sozialbeiträge gezahlt worden.
Gründe: Lohnerhöhungen, Arbeitsmarktsituation und Krankenstand
Das Institut beruft sich in der Analyse auf Daten des Bundesarbeitsministeriums. Diese weisen die Bruttoentgelte aus, die jährlich im Krankheitsfall oder im Mutterschutz gezahlt werden, aber nicht die darauf fälligen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber. Diese hat das IW nach eigenen Angaben mithilfe eines statistischen Modells geschätzt.
Mehrere Faktoren seien für den deutlichen Anstieg verantwortlich, hieß es. So seien etwa die Kosten mit den Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre gestiegen. Zudem sei die Zahl der Beschäftigten gewachsen, sodass zudem mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch darauf haben. Doch auch die Entwicklung des Krankenstands habe zu dem Plus beigetragen, erklärte der IW-Wirtschaftswissenschaftler Jochen Pimpertz.
Viele Erkrankungen auf demografische Alterung zurückzuführen
Seit 2022 werden ärztliche Atteste elektronisch erfasst. Allein dadurch sei der Krankenstand statistisch gesehen „signifikant“ angestiegen, erklärte das IW. Ursache für den Krankenstand seien vor allem Krankheitsbilder, die im fortgeschrittenen Erwerbsalter häufiger auftreten, etwa Muskel- und Skeletterkrankungen.
Deshalb könne mit der demografisch bedingten Alterung der Belegschaften auch der Krankenstand in den Unternehmen steigen. Die Genesung der älteren Erkrankten dauere gegebenenfalls länger. Langwierige Genesungszeiten gebe es auch bei psychischen Krankheiten.
IW blickt skeptisch auf Reform der Krankschreibung
Das Institut äußert sich skeptisch zu der von der Bundesregierung geplanten Reform der Krankschreibung, die eine ärztliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag vorsieht. Es sei „kaum damit zu rechnen, dass Arbeitgeber davon flächendeckend Gebrauch machen“ würden, konstatiert das IW.
Für die Beibehaltung der bisherigen Praxis spreche zum einen der zusätzliche Verwaltungsaufwand, zum anderen würde eine strenge Regelauslegung „möglicherweise das vertrauensvolle Miteinander von Mitarbeitern und Arbeitgebern im Betrieb belasten“, heißt es in der Analyse.
Wenn Beschäftigte erkranken, muss der Arbeitgeber in der Regel für bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzahlen. Dauert ein Ausfall länger, zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Anschluss Krankengeld.



