Unternehmen zahlen Rekordsumme für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Unternehmen zahlen Rekordsumme für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall haben deutsche Unternehmen im vergangenen Jahr 85,6 Milliarden Euro gekostet. Laut einer Studie haben sich die Aufwendungen damit in 15 Jahren mehr als verdoppelt.

Düsseldorf, Köln (epd). Deutsche Unternehmen haben 2025 die Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an ihre Mitarbeiter ausgezahlt. Das geht aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hervor, über die die „Rheinische Post“ (Samstag) in Düsseldorf berichtete. „Die Aufwendungen haben sich damit binnen anderthalb Jahrzehnten nominal mehr als verdoppelt. Dazu hat auch die Entwicklung des Krankenstands beigetragen“, erklärte der Studienautor.

Das Institut beruft sich auf Daten des Bundesarbeitsministeriums. Diese weisen die Bruttoentgelte aus, die jedes Jahr im Krankheitsfall oder im Mutterschutz gezahlt werden, aber nicht die darauf fälligen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber. Die hat das IW mit Hilfe eines statistischen Modells hinzugeschätzt.

Lohnerhöhungen sorgten für Anstieg der Kosten der Lohnortzahlung

Das Institut verweist darauf, dass ein Grund für den Anstieg der Summe auch die Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre waren. Mit jeder Lohnerhöhung stiegen auch die Kosten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die über viele Jahre anhaltend günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt habe ebenfalls zu der Entwicklung beigetragen. Seit 2022 gebe es außerdem die elektronische Erfassung der ärztlichen Atteste. Allein dadurch sei der Krankenstand statistisch gesehen „signifikant“ angestiegen.

Ursache für den Krankenstand sind nach Angaben des IW Krankheitsbilder - wie zum Beispiel Muskel- und Skeletterkrankungen -, die im fortgeschrittenen Erwerbsalter häufiger auftreten. Deshalb könne mit der demografisch bedingten Alterung der Belegschaften auch der Krankenstand in den Unternehmen steigen.

Das Institut äußert sich außerdem skeptisch zu der von der Bundesregierung geplanten Reform der Krankschreibung, die eine ärztliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag vorsieht. Es sei „kaum damit zu rechnen, dass Arbeitgeber davon flächendeckend Gebrauch machen“ würden, konstatiert die Studie. Für die Beibehaltung der bisherigen Praxis spreche zum einen der zusätzliche Verwaltungsaufwand, zum anderen würde eine strenge Regelauslegung „möglicherweise das vertrauensvolle Miteinander von Mitarbeitern und Arbeitgebern im Betrieb belasten“.