Braunschweig (epd). Vor dem Landgericht Braunschweig hat am Freitag ein Prozess über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs im März 2015 in den französischen Alpen begonnen. Zum Auftakt hätten die Prozessbeteiligten in mündlicher Verhandlung ihre Argumente ausgetauscht, sagte Gerichtssprecherin Lisa Rust dem Evangelischen Pressedienst (epd). Insgesamt 30 Klägerinnen und Kläger verlangen von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungen zwischen 500 Euro und 110.000 Euro. (Az 7O1595/23)
Sie werfen den Behörden vor, die Flugtauglichkeit des Copiloten vor dem Unglück nicht ausreichend überwacht zu haben. Der Bund wird in dem Prozess durch das in Braunschweig ansässige Luftfahrt-Bundesamt vertreten. Nach dem Prozessauftakt hätten die Richter einen Verkündigungstermin für den 6. Oktober festgelegt, sagte die Gerichtssprecherin. An diesem Tag werde das Gericht eine Entscheidung mitteilen. Dies könne entweder bereits das Urteil sein oder ein Beschluss, etwa um in eine Beweisaufnahme einzusteigen.
Unglück forderte 150 Todesopfer
In einer bereits vorab mitgeteilten rechtlichen Einschätzung hält es das Landgericht für unwahrscheinlich, dass der Staat den Forderungen der Klägerinnen und Kläger nachkommen muss. Diese könnten die Entschädigung stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen, hieß es.
Bei dem vom Copiloten vorsätzlich herbeigeführten Absturz der Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf waren am 24. März 2015 alle 144 Passagiere sowie sechs Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen. Nach den bisherigen Ermittlungen war der Copilot psychisch krank und somit flugunfähig.



