Köln (epd). Das Land Nordrhein-Westfalen darf einer Wissenschaftlerin laut einer Gerichtsentscheidung Tierversuche mit zusammengenähten Mäusen verbieten. Solche Parabiose-Versuche an Mäusen seien einer Uni-Professorin zurecht untersagt worden, urteilte das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch. Diese Versuchsart belaste die Mäuse schwer und verstoße gegen das Tierschutzgesetz. (AZ: 21 K 6168/25) Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden würde.
Bei sogenannten Parabiose-Versuchen werden zwei lebende Mäuse an den Flanken zusammengenäht, sodass sich die Blutkreisläufe verbinden. Nach acht Wochen sollten die Mäuse laut Gericht wieder getrennt und seziert werden. Die Versuche seien zur Erforschung eines Malaria-Impfstoffes geplant gewesen.
Landesamt hatte Genehmigung zurückgezogen
Die Professorin hatte laut Gericht geklagt, nachdem das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) für die Versuche zunächst eine Genehmigung gegeben, diese aber zeitnah wieder zurückgenommen hatte. Die Klage der Wissenschaftlerin gegen die Rücknahme der Genehmigung hat das Gericht nun abgewiesen.
Die Genehmigung sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen, hieß es. Die Versuche belasteten die Tiere nicht nur mittelgradig, sondern schwer. Die Klägerin habe keine Unterlagen vorgelegt, welche diese Belastungen rechtfertigten. Zudem sei die Genehmigung offensichtlich verfahrensfehlerhaft erteilt worden, weil die zuständige Tierschutzkommission nicht beteiligt worden sei.



