Pflegende Angehörige: Diakonie und DGB loben Linnemann-Aussagen

Pflegende Angehörige: Diakonie und DGB loben Linnemann-Aussagen
Der neue Bundesgesundheitsminister will - anders als seine Vorgängerin - die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige nicht kürzen. Obwohl die Gegenfinanzierung noch offen ist, gibt es schon viel Lob.

Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bekommt viel Zuspruch für seine Aussagen zur Altersvorsorge für pflegender Angehörige. Es sei zu begrüßen, dass der neue Minister hier nun doch nicht sparen wolle, erklärte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch am Montag in Berlin. „Wir werden Herrn Linnemann beim Wort nehmen.“

Auch die Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, lobte die Äußerungen. Linnemann setze „einen wichtigen Akzent“, sagte sie dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte Vorstandsmitglied Anja Piel in Berlin, es sei gut, dass Linnemann das Kürzungsvorhaben „wieder einsammelt“.

Stiftung Patientenschutz sieht Abkehr von „Irrweg“

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte dem Evangelischer Pressedienst (epd) in Dortmund, der Kürzungsplan sei ein „Irrweg“ gewesen. Allerdings könne das „nicht der einzige Fehler bleiben, den der neue Bundesgesundheitsminister von seiner Vorgängerin zu korrigieren hat“.

Linnemann hatte der „Bild am Sonntag“ gesagt, er wolle „bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen“. Er werde versuchen, „diesen Punkt zu korrigieren, dass es keine Abstriche gibt, sondern dass die Rentenpunkte erhalten bleiben“. Die Koalition werde „Wege finden, um es gegenzufinanzieren“, zeigte sich Linnemann überzeugt.

SPD dringt auf „faire Gegenfinanzierung“

Unterstützung für Linnemanns Vorstoß kam auch vom Koalitionspartner. „Es ist richtig, die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige komplett zurückzunehmen“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis. Nötig seien nun eine verbindliche Verankerung im Gesetz und „eine faire Gegenfinanzierung“.

Für Menschen, die einen Angehörigen pflegen und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge. Warkens Reformentwurf sah vor, künftig nur noch 70 Prozent der bisherigen Beiträge zu zahlen. Das hätte für die Betroffenen geringere Rentenansprüche bedeutet.