Bremen, Jever (epd). Vermutlich zum ersten Mal ist in Deutschland einer kirchlich beschäftigten Person wegen einer Kandidatur für die AfD gekündigt worden. Die diakonische „Mission:Lebenshaus“ mit Sitz in Bremen hat eine Verwaltungsangestellte aus Jever entlassen, weil sie als Kandidatin der AfD im niedersächsischen Landkreis Friesland bei den Kommunalwahlen am 13. September für den Kreistag und einen Gemeinderat antritt. Der Sprecher der Organisation, Roman Möller, bestätigte am Mittwoch die außerordentliche Kündigung vom vergangenen Montag. Es sei eine Frage der Haltung.
Der diakonische „Mission:Lebenshaus gGmbH“ ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Bremer Inneren Mission. Die Gesellschaft betreibt in der Region fünf Hospize für Erwachsene und ein Kinder- und Jugendhospiz. Die gekündigte Mitarbeiterin hatte ihre Entlassung über die sozialen Medien der AfD selbst bekannt gemacht. Sie warf ihrem Arbeitgeber vor sie aufgefordert zu haben, schriftlich von der Kandidatur zurückzutreten. Sie kündigte in einem Social-Media-Beitrag an, „alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen“.
Kandidatur als Kündigungsgrund
Möller betonte, dass der Kündigungsgrund nicht in der Parteizugehörigkeit liege, sondern allein in der Kandidatur: „Nach unserer Auffassung steht die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie.“ Entscheidend sei die Frage, ob öffentliches Handeln mit den Loyalitäts-Anforderungen vereinbar sei, die für Mitarbeitende in kirchlich-diakonischen Einrichtungen gelten.
In den Hospizen verbrächten Menschen ihre letzten Lebenstage, sagte Möller. Sie müssten darauf vertrauen können, dass ihnen mit Achtung und Empathie begegnet werde - unabhängig von Herkunft, Nationalität, Religion, Weltanschauung, sozialem Status oder persönlicher Lebenssituation. „Dieses Vertrauen zu schützen, gehört zu unserem Selbstverständnis als Teil der Diakonie.“
Weiterbeschäftigung ausgeschlossen
Für die „Mission:Lebenhaus“ sei eine weitere Zusammenarbeit nicht vorstellbar, sagte Möller: „Die Person ist nicht mehr bei uns und sie wird auch nicht mehr bei uns arbeiten.“ Die Entscheidung sei das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung auf Grundlage des Grundgesetzes und der kirchlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen. „Sie wurde nicht aus parteipolitischen Gründen getroffen, sondern aus der Verantwortung heraus, die Glaubwürdigkeit unseres kirchlich-diakonischen Auftrags zu wahren.“



