Verbraucherzentrale: Niedrigwasser kann Reisemangel sein

Verbraucherzentrale: Niedrigwasser kann Reisemangel sein
Ändern Flusskreuzfahrtschiffe wegen der tiefen Pegelstände im Rhein kurzfristig die Reiseroute, kann das einen Reisemangel darstellen. Touristen können dann Anspruch auf Preisminderung erhalten, teilte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit.

Mainz (epd). Teilnehmer von Flusskreuzfahrten können aufgrund des aktuell niedrigen Wasserstandes in den großen deutschen Flüssen Anspruch auf Preisminderung geltend machen. Wenn bestimmte, im Reiseprogramm vorgesehene Ausflüge ausfallen oder Häfen nicht angelaufen werden können, handele es sich um einen Reisemangel, stellte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Dienstag in Mainz klar. Es sei dabei unerheblich, dass die Kreuzfahrtveranstalter keine Verantwortung für das Niedrigwasser trügen.

„Entscheidend ist, dass eine vereinbarte Leistung nicht wie vereinbart erbracht wurde“, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherschützer. „Wie hoch die Minderung ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Ausfall eines einzelnen Hafens ist anders zu bewerten als der Ausfall mehrerer wichtiger Reiseziele.“ Die Ansprüche nach dem Pauschalreiserecht gelten für mehrtägige Fahrten mit einem Preis von mindestens 500 Euro.

Flusskreuzfahrten nach Belgien und Holland statt an die Mosel

Zur Übernahme zusätzlicher Kosten durch veränderte Reiseabläufe seien die Veranstalter hingegen nicht ohne Weiteres zu verpflichten. Hier könnten sich die Anbieter auf „höhere Gewalt“ berufen, was Ansprüche ausschließe. Aufgrund der historisch niedrigen Wasserstände können viele Flusskreuzfahrtschiffe in diesem Sommer den Rhein nicht mehr passieren und somit auch nicht mehr in die Mosel gelangen. Anbieter änderten die Reiserouten oft kurzfristig und ließen ihre Schiffe nach Belgien oder in die Niederlande fahren, hieß es.