Organspende-Reform: Widerspruchsregelung kommt ins Parlament

Organspende-Reform: Widerspruchsregelung kommt ins Parlament
Der Bundestag steht erneut vor einer Entscheidung darüber, ob für die Organspende die Widerspruchsregelung eingeführt werden soll. 250 Bundestagsabgeordnete reichten einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Parlament ein.

Berlin (epd). Der Bundestag wird erneut über eine Reform der Organspende entscheiden: Eine Gruppe von 250 Abgeordneten der Parteien SPD, CDU, CSU, Grüne und Linke hat am Donnerstag einen Gesetzesentwurf zur Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung im Parlamentssekretariat eingebracht. „Mit der Einreichung machen wir den nächsten wichtigen Schritt für einen neuen Umgang mit Organspende“, erklärte die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar am Freitag, die den Antrag zusammen mit Gitta Connemann (CDU) und Armin Grau (Grüne) initiierte. Damit ist der Weg frei für ein Gesetzesverfahren: Nach der Sommerpause im September soll im Bundestag die erste Lesung stattfinden.

Ende Juni hatte der Bundestag zum wiederholten Mal darüber diskutiert, ob weiterhin nur Organspender sein soll, wer dem beispielsweise mit einem Organspendeausweis ausdrücklich zustimmt - oder ob es auch ausreicht, wenn nicht widersprochen wurde. Bei der Debatte äußerten sich parteiübergreifend Befürworter und Gegner der Reform.

Dittmar: Mehr als 8.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan

Für alle Bürgerinnen und Bürger müsse es „eine Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu eine Entscheidung zu treffen“, heißt es in dem Antrag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Eine Reform der bisherigen Organspenderegelung sei dringend nötig, forderte Dittmar: Aktuell stünden mehr als 8.000 Betroffene auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben demnach im Schnitt zwei von ihnen, weil mangels ausreichend Organspender kein passendes Spenderorgan gefunden werde.

Der Bundestag hatte sich zuletzt 2020 gegen eine Einführung der Widerspruchsregelung entschieden. Daher gilt weiter die Zustimmungsregelung: Organe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn der Verstorbene oder seine Angehörigen dem zugestimmt haben. Über einen erneuten Vorstoß für die Widerspruchsregelung vor zwei Jahren wurde wegen Querelen der Ampel-Koalition nicht mehr abgestimmt.