Sesselmann unterliegt im Streit um Linnemann-Äußerung

Sesselmann unterliegt im Streit um Linnemann-Äußerung
Im Streit um eine Schulschließung hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht die Grenzen politischer Gegenrede klargestellt. Für Landrat Robert Sesselmann (AfD) ist eine entsprechende Tatsachenbehauptung unzulässig.

Erfurt (epd). Der Sonneberger Landrat Robert Sesselmann (AfD) darf nicht länger behaupten, der heutige Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) habe ihm persönlich die Schließung einer 120 Jahre alten Schule im Landkreis Sonneberg zugeschrieben. Die Beschwerde des Landrats gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Entscheidung erfolgte bereits am 5. August.

Linnemann, der zum Zeitpunkt der Äußerungen CDU-Generalsekretär war, hatte am 20. Oktober 2025 auf einer Pressekonferenz eine Bilanz der ersten zwei Jahre von Sesselmanns Amtszeit gezogen. Dabei verwies er darauf, dass im Kreis Sonneberg entgegen den programmatischen Zielen der AfD eine seit 120 Jahren bestehende Schule geschlossen worden sei.

Sesselmann scheitert in zwei Instanzen

Sesselmann veröffentlichte daraufhin in mehreren Medien, Linnemanns Behauptung, er habe die Schule geschlossen, sei falsch. Linnemann beantragte daraufhin beim Verwaltungsgericht Meiningen, dem Landrat diese Äußerung zu untersagen.

Sowohl Verwaltungsgericht als auch OVG stellten fest, Linnemann habe auf der Pressekonferenz nur die Tatsache der Schulschließung benannt. Die Schließung war vom Bildungsministerium verfügt worden. Linnemann habe dagegen nicht behauptet, Sesselmann sei für die Entscheidung verantwortlich.

Sesselmann argumentierte, aus dem Gesamtzusammenhang der Äußerungen Linnemanns ergebe sich sehr wohl, dass ihm eine unmittelbare Verantwortung für die Schulschließung zugeschrieben worden sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht.