Regierung will Kinder- und Jugendhilfe umbauen

Regierung will Kinder- und Jugendhilfe umbauen
Weniger individuelle Lösungen, mehr Angebote für alle: Das System der Kinder- und Jugendhilfe soll umstrukturiert werden. Das Kabinett billigte das Konzept am Mittwoch.

Berlin (epd). Die Bundesregierung plant deutliche Änderungen im System der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn Kinder wegen einer Behinderung Unterstützung in der Kita oder der Schule brauchen, soll dies in der Regel mit dem vor Ort vorhandenen Personal abgedeckt werden, wie aus dem am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf hervorgeht. Das gilt zunächst vor allem für Kinder mit seelischer Behinderung. Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen soll die individuelle Schulbegleitung der Standard bleiben.

In einer früheren Fassung des Gesetzentwurfs aus dem Bundesfamilienministerium war noch vorgesehen, „infrastrukturellen Angeboten“ möglichst immer den Vorrang zu geben, unabhängig von der Behinderung. Außerdem sollten für alle Kinder mit Unterstützungsbedarf grundsätzlich die gleichen Verwaltungsstellen zuständig sein. Nach der neuen Version sollen Kommunen eine einheitliche Zuständigkeit mittels „Experimentierklausel“ ausprobieren können, vorgeschrieben wird sie aber nicht.

Kommunen beklagen steigende Kosten

Neben dem Bildungsbereich plant die Regierung für weitere Teile der Kinder- und Jugendhilfe einen Vorrang von Gruppenlösungen vor Einzelansprüchen. Dies gilt etwa für die Jugendsozialarbeit und für die Hilfen zur Erziehung.

Hinter den Reformplänen steht die Hoffnung, die Kommunen zu entlasten. Sie beklagen einen starken Anstieg der Ausgaben für die Unterstützung von Familien. Gebraucht werde „ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist“, erklärte Familienministerin Karin Prien (CDU).

„Begleitetes Trinken“ soll abgeschafft werden

Mit dem Entwurf soll außerdem das „begleitete Trinken“ abgeschafft werden: Bisher dürfen 14- und 15-Jährige im Beisein eines Erziehungsberechtigten alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit konsumieren, die eigentlich erst ab 16 Jahren freigegeben sind, etwa Bier und Wein. Dies soll verboten werden.

Mit dem Gesetzentwurf befassen sich als nächstes Bundestag und Bundesrat. Laut Ministerium handelt es sich um die „erste Stufe“ einer Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe - weitere Schritte sollten folgen.