Bundesgerichtshof: Linksextremistin Lina E. muss in Beugehaft

Bundesgerichtshof: Linksextremistin Lina E. muss in Beugehaft
Weil sie nicht als Zeugin vor Gericht aussagen will, muss die Linksextremistin Lina E. erneut ins Gefängnis. Dagegen wehrt sie sich einem Zeitungsbericht zufolge aber mit einer Verfassungsbeschwerde.
07.08.2026
epd
Von Frank Leth und Susanne Rochholz

Karlsruhe (epd). Die wegen Angriffen auf Rechtsextreme zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte und dann vorzeitig aus der Haft entlassene Linksextremistin Lina E. muss wegen Zeugnisverweigerung in Beugehaft. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss entschieden. Er bestätigte damit die zuvor vom Oberlandesgericht Dresden verhängte sechsmonatige Beugehaft. (AZ: StB 47/26) E. selbst will dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen, wie ihr Anwalt Erkan Zünbül der „taz“ (online Freitag) sagte.

Lina E. war im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sie war Mitglied einer militant-linksextremistischen Gruppierung, die mit Schwerpunkt Leipzig gewaltsam gegen Angehörige der rechtsextremen Szene vorgegangen ist. Die Opfer wurden dabei teils schwer verletzt.

Kein Recht zur Aussageverweigerung

Nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftstrafe kam Lina E. auf Bewährung frei. Zu den Angriffen sollte die Frau am 30. Juni als Zeugin am Oberlandesgericht noch einmal aussagen. Da sie sich dem verweigerte, ordnete das Gericht eine bis zu sechsmonatige Beugehaft an.

Diese bestätigte nun der Bundesgerichtshof. Zwar dürfe ein Zeuge die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belastet. Lina E. sei aber wegen der Taten bereits rechtskräftig verurteilt worden, sodass sie deshalb keine doppelte Bestrafung fürchten müsse. Ein Recht auf Zeugnisverweigerung bestehe dann nicht. Damit sei die Beugehaftanordnung rechtskräftig.

E.'s Rechtsanwalt sagte der „taz“ hingegen, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs füge sich ein „in eine bedenkliche Entwicklung, bei der rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zunehmend eingeschränkt werden“. Ein funktionierender Rechtsstaat messe sich nicht allein an einer effektiven Strafverfolgung, sondern ebenso an der konsequenten Wahrung der Rechte aller Verfahrensbeteiligten, erklärte Zünbül. „Wir sind daher überzeugt, dass die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bedürfen“, unterstrich der Rechtsbeistand von Lina E.