Berlin (epd). SPD-Chef Lars Klingbeil sieht die Verfassungsorgane nach einem Rechtsgutachten über die Positionen der AfD in der Pflicht, ein Verbotsverfahren gegen die Partei zu prüfen. „Es muss jetzt ernsthaft geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorliegen“, schreibt Klingbeil in einem am Mittwoch veröffentlichten Gastbeitrag für die „Zeit“. Ein Verbotsverfahren wäre dann „nicht nur eine Option, sondern eine demokratische Pflicht zum Schutz unseres Landes“, schreibt der Bundesfinanzminister und Vizekanzler weiter.
Er verweist auf das Ende Juni von der Gesellschaft für Freiheitsrechte präsentierte juristische Gutachten, das anhand von Belegen zum Schluss kommt, dass die AfD gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt. „Unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler belegen damit, dass die AfD planmäßig darauf hinarbeitet, unsere Demokratie und unseren bRechtsstaat kaputtzumachen“, schreibt Klingbeil.
Klingbeil: Brandmauer verhindert, dass Verfassungsfeinde Macht erhalten
Der Co-Vorsitzende der SPD verteidigt in dem Beitrag auch das Nein seiner Partei zu jeglicher Zusammenarbeit mit der AfD. Die Debatte über den Umgang mit der AfD werde „zu häufig nur taktisch geführt“, kritisiert Klingbeil. „Die Brandmauer ist keine Frage des politischen Kalküls oder der machtstrategischen Taktik“, hält er fest. Sie sei die Konsequenz aus dem Grundgesetz. „Sie soll nicht Wahlerfolge bestimmter Parteien verhindern. Sie soll verhindern, dass Verfassungsfeinde politische Macht erhalten“, schreibt Klingbeil.
Käme diese rechtsextreme Ideologie zu staatlicher Macht, „wäre davor niemand mehr sicher“, schreibt er an anderer Stelle: „Was sich heute vor allem gegen Geflüchtete oder Migranten richtet, kann sich morgen außerdem gegen unliebsame Beamte, gegen Richterinnen, gegen religiöse Gruppen, gegen Künstler, gegen Journalistinnen, gegen queere Menschen oder gegen die Selbstbestimmung von Frauen richten.“



