Wiesbaden (epd). Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 22,5 Millionen Menschen gesetzliche, private oder betriebliche Renten bezogen. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte, waren das 0,8 Prozent oder 168.000 Personen mehr als im Jahr zuvor. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 Prozent auf rund 423 Milliarden Euro zu.
Den Angaben zufolge zählten 72 Prozent dieser Leistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften. Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte. Die Ursache für den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005.
Übergang von vorgelagerter zu nachgelagerter Besteuerung
Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.



