Hamburg (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das neue Recht auf Reparatur als unzureichend. Es fehlten Anreize für die Kunden sowie wirksame Kontrollen und Sanktionen für die Unternehmen, sagte Thomas Fischer, Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft bei der Umwelt- und Verbraucherorganisation, dem Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. „So wie das Gesetz jetzt konzipiert ist, ist es gut gemeint, jedoch schlecht gemacht.“
Für Billigplattformen mit Sitz im Ausland, die gegen das Gesetz verstoßen, forderte Fischer spürbare Konsequenzen bis hin zu Verkaufsverboten. Nötig seien Vollzugsbehörden, Beschwerdestellen, Bußgelder und Kontrollen. „“Wenn es keine Sanktionen gibt, besteht die Gefahr, dass bestimmte Akteure das Gesetz einfach ignorieren."
Niedrigere Mehrwertsteuer
Für Verbraucher sei bei Reparaturen der Preis entscheidend, sagte Fischer. Die DUH fordert daher Instrumente, die Reparaturen finanziell attraktiver machen, etwa Bonusmodelle und eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Reparaturen und Ersatzteile. Ohne finanzielle Anreize würden vorwiegend umweltaffine Konsumenten ihr Recht auf Reparatur nutzen, so Fischer.
Das Gesetz zum Recht auf Reparatur gilt in Deutschland seit dem 1. August und geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Es legt fest, dass bestimmte Produkte für einen angemessenen Preis reparierbar sein müssen. Hersteller sind verpflichtet, Reparaturen für Alltagsgeräte anzubieten und Ersatzteile bereitzuhalten. Zugleich kann sich die Gewährleistungsfrist um ein Jahr verlängern, wenn Verbraucher einen innerhalb von zwei Jahren aufgetretenen Mangel an einem Produkt reparieren lassen.



