Hannover (epd). Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig hat die Vorab-Überprüfung von Kandidaten für kommunale Spitzenämter auf ihre Verfassungstreue verteidigt. „Wir wollen ja weder Islamisten noch Links- oder Rechtsextremisten an der Spitze der Verwaltung“, sagte Heinig der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ (Freitag). Oberbürgermeister und Landräte übten als Beamte staatliche Gewalt aus. Für eine liberale Demokratie sei es deshalb wichtig, dass keine Verfassungsfeinde in solche Positionen kämen.
Heinig ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Anlass der Debatte sind Entscheidungen niedersächsischer Wahlausschüsse vor den Kommunalwahlen am 13. September. Dabei wurden mehrere Politiker der AfD wegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue von Kandidaturen ausgeschlossen. In Niedersachsen prüfen unabhängige Wahlkommissionen die Zulassung zur Wahl. Bei Anhaltspunkten für extremistische Bestrebungen können sie seit einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes im Frühjahr 2026 die Kommunalaufsicht hinzuziehen.
Risiko von Wahlwiederholungen
Heinig bewertete dieses Verfahren als richtig: „Weil man Verfassungstreue schon effektiv bei der Erstellung des Wahlzettels berücksichtigt.“ Allerdings wies der Jurist auf prozessuale Risiken hin: Abgewiesene Kandidaten könnten in der Regel erst nach der Wahl gerichtlich gegen ihren Ausschluss vorgehen.
Sollte ein Gericht den Ausschluss eines Bewerbers nachträglich als rechtswidrig beurteilen, liege ein schwerwiegender Wahlfehler vor. Dies könne eine Neuwahl erzwingen und zu Unmut in der Bevölkerung führen. Kommunale Aufsichtsbehörden überlegten sich deshalb sehr genau, ob sie ein solches Risiko eingingen.
Anhaltspunkte für einen systematischen Missbrauch des Instruments sehe er jedoch nicht, sagte Heinig. Die bloße Mitgliedschaft in der AfD reiche als Ablehnungsgrund nicht aus, nötig sei eine personengebundene Prognose. Wegen der Radikalisierung der AfD befinde man sich jedoch in einer Phase extremer Verunsicherung, die auch Wahlkommissionen erfasse.



