Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet
Caritas und Gewerkschafter pochen auf Vorgaben zur Qualitätssicherung
Am 1. August startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler, zunächst nur für Erstklässler. Ministerin Prien spricht von einem Meilenstein. Doch die Gewerkschaft GEW und die Caritas sehen noch Schwächen.

Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat den Start der bundesweiten Ganztagsbetreuung für Grundschüler als Meilenstein bezeichnet. Ab dem 1. August haben zunächst nur die Erstklässler „einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung“, wie es in einer Mitteilung ihres Ministeriums vom Donnerstag heißt. „Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen, weit über den Unterricht hinaus“, sagte Prien. Dem widerspricht auch die Caritas nicht, doch ist für sie die Qualität der Angebote entscheidend.

Der Ganztag ist laut Prien auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. „Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten“, sagte Prien. Mit dem Rechtsanspruch sorge man dafür, „dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen“.

Caritas mahnt Qualitätsstandards an

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa sagte, entscheidend sei, „dass Kinder im Ganztag gut begleitet werden, individuelle Förderung erfahren und sich sicher fühlen“. Ein angemessener Fachkraft-Kind-Schlüssel, qualifiziertes und multiprofessionelles Personal, eine kindgerechte Pädagogik und die verbindliche Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe seien zwingende Qualitätsanforderungen.

Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßte den Start des Rechtsanspruchs, pochte aber zugleich auf eine Qualitätsgarantie. Die stellvertretende Vorsitzende Doreen Siebernik sagte: „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden. Ganztag muss ein inklusiver und kindgerechter Lern- und Lebensort sein.“ Dafür brauche es qualifizierte Lehr- und Fachkräfte, gute Arbeitsbedingungen, geeignete Räume und klare Verantwortung: „Ganztag gibt es nur ohne halbe Sachen.“

2029/30 sollen alle Grundschüler die Angebote nutzen

Bereits heute sind nach den Angaben des Ministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier.

Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen.