Debatte um Konsequenzen aus CSD-Anschlag nimmt Fahrt auf

Debatte um Konsequenzen aus CSD-Anschlag nimmt Fahrt auf
Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD wird über Konsequenzen in der Rechtsprechung diskutiert. Das Bundesjustizministerium ist zurückhaltend. Derweil kümmern sich Notfallseelsorger weiter um Menschen vor Ort.
27.07.2026
epd
Von Jens Büttner (epd)

Berlin (epd). Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin rücken mögliche rechtliche Konsequenzen und das Leid der Betroffenen verstärkt in den Fokus. Aus Sicht des Bundesjustizministeriums ist es allerdings noch zu früh für Änderungen im Jugendstrafrecht. Entsprechende Vorschläge hatte zuvor unter anderem die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) unterbreitet. Am Ort des Anschlags im Berliner Tiergarten kümmerten sich am Montag weiterhin Notfallseelsorger um Betroffene und Menschen, die das Geschehene verarbeiten müssen.

Am zweiten Tag nach dem Anschlag mit einer Toten und 29 teils schwer Verletzten waren von morgens bis abends jeweils drei Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger im Berliner Tiergarten unterwegs. Nach den Worten ihres Koordinators beim Erzbistum Berlin ist es für Betroffene wichtig, Ansprechpersonen zu haben, die zuhören, denen man seine Ängste schildern und die weitere professionelle Hilfe vermitteln könnten. Norbert Verse zeigte sich positiv überrascht über den Zuspruch der Menschen am Ereignisort. Fahrradfahrer hielten an, Menschen legten Blumen nieder.

Jugendstrafrecht auf dem Prüfstand

Bei dem Anschlag war in der Nacht zu Sonntag ein Kastenwagen in die Menschenmenge gefahren. Die Sicherheitsbehörden gehen von einem mutmaßlich islamistischen Motiv aus. Der mutmaßliche Täter war am Sonntag bei einem Polizeieinsatz in Berlin-Spandau tödlich verletzt worden. Der 21-Jährige soll in der Vergangenheit durch ein hohes Maß an Straftaten, durch Radikalisierung und die Zugehörigkeit zur islamistischen Szene aufgefallen sein.

Berlins Justizsenatorin Badenberg stellte im ARD-„Morgenmagazin“ die geltenden Regelungen im Jugendstrafrecht infrage. Der mutmaßliche Täter sei zuvor bereits zweimal nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Es sei zu prüfen, ob die dafür zugrundeliegenden gesetzlichen Maßstäbe noch zeitgemäß seien. Badenberg schilderte, dass bei Verurteilungen Jugendlicher zwischen 14 und 18 Jahren ausschließlich das Jugendstrafrecht angewendet wird. Zwischen 18 und 21 Jahren entscheide das Gericht, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht.

Deradikalisierung kam zu spät

Die Unionsparteien forderten schon seit Langem eine wissenschaftliche Studie, ob diese Maßstäbe noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen, sagte Badenberg. Auf diese Studie verwies auch ein Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Erste Zwischenergebnisse sollen nach seinen Worten Ende 2027 vorliegen.

Laut dem Geschäftsführer des „Violence Prevention Network“, Thomas Mücke, wurde dem mutmaßlichen Attentäter zu spät die Teilnahme an seinem Deradikalisierungsprogramm angeboten. „Wäre das mit 16 Jahren passiert, hätte man wahrscheinlich Erfolgschancen gehabt“, sagte er am Montag im RBB-Hörfunk. In diesem Alter sei der mutmaßlich islamistisch motivierte Tatverdächtige bereits auffällig gewesen.

Verurteilt wurde der Anschlag auf den CSD am Montag auch von mehreren Islamverbänden. „Wo Menschen aufgrund ihrer Identität oder ihrer Lebensweise zur Zielscheibe von Gewalt werden, werden die Grundwerte unseres Zusammenlebens angegriffen“, teilte etwa der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) in Köln mit.