Berlin (epd). Der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Stäblein, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum pauschalen Aufnahmestopp für afghanische Schutzsuchende begrüßt. Es sei eine gute Nachricht, dass das Gericht der Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Mutter und ihrer beiden minderjährigen Söhne stattgegeben habe, erklärte der Berliner Bischof am Samstag: „Ich bin dankbar für diese Entscheidung aus Karlsruhe.“ Danach ist die pauschale Rücknahme eines Teils der Aufnahmezusagen für Afghaninnen und Afghanen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Eine Frau aus Afghanistan, der mit ihren zwei minderjährigen Kindern die Aufnahme versprochen wurde, hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge „den Anforderungen des Willkürverbots nicht“, hieß es am Freitag zur Begründung des Beschlusses. (AZ: 2 BvR 319/26)
Stäblein: Weg noch nicht zu Ende
„Jeder Mensch hat Würde, daraus folgen Recht und Anspruch, dass die individuelle Situation berücksichtigt wird“, fügte Stäblein hinzu: „Das Urteil erinnert uns alle daran, den einzelnen Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren.“ Für diese Familie und die rund 400 weiteren Betroffenen sei der Weg damit allerdings noch nicht zu Ende. Stäblein: „Umso mehr gilt: Dieser Mutter und ihren Kindern sowie allen anderen Betroffenen ist der Respekt entgegenzubringen, den ihnen dieses Urteil zuspricht.“
Auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt werde, sei sie im Rechtsstaat „doch niemals 'völlig frei'“, heißt es in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiter. Die Belange der betroffenen Person müssten berücksichtigt werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im vergangenen Dezember pauschal allen Menschen, die über die sogenannte Menschenrechtsliste Zusagen erhalten hatten, mitgeteilt, dass sie nicht mehr aufgenommen werden.



