Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der von früheren Bundesregierungen versprochenen Aufnahme von gefährdeten Afghanen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Willkür eingestuft. Das höchste deutsche Gericht teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass eine Verfassungsbeschwerde von einer Mutter mit zwei minderjährigen Söhnen Erfolg hatte. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge „den Anforderungen des Willkürverbots nicht“, hieß es zur Begründung. (AZ: 2 BvR 319/26)
Auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt sei, sei sie im Rechtsstaat „doch niemals 'völlig frei'“, heißt es darin weiter. Der Rechtsstaat dürfe nicht außer Acht lassen, dass ihm eine Person als Rechtssubjekt mit individuellen Interessen gegenüberstehe. „Die Belange der betroffenen Person müssen dann bei der weiteren Ausübung des politischen Spielraums berücksichtigt werden“, hieß es. Das zuständige Oberverwaltungsgericht muss den Fall nun erneut prüfen.
Frau hatte Zusage seit Dezember 2021
Im konkreten Fall ging es den Angaben zufolge um eine afghanische Frau mit zwei Kindern, der im Dezember 2021, also wenige Monate nach der Rückeroberung Afghanistans durch die Taliban, die Aufnahme in Deutschland zugesagt worden war. Sie sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden. 2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben.
Die nachfolgende Ampel-Regierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Die aktuelle Bundesregierung nahm sich vor, die Aufnahmen zu stoppen. Insbesondere für Personen auf der Menschenrechtsliste wurden in der Folge Aufnahmeerklärungen widerrufen.



