Vertriebenen-Stiftung soll eigenständig werden

Vertriebenen-Stiftung soll eigenständig werden
Die Bundesregierung schenkt der Vertriebenen-Politik mehr Aufmerksamkeit. Die bisher unselbstständige Stiftung "Flucht, Vertreibung, Versöhnung" soll eigenständig werden - und ein Fokus auf die Vertreibung Deutscher im Gesetz festgeschrieben werden.
22.07.2026
epd
Von Corinna Buschow (epd)

Berlin (epd). Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ soll eigenständig werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Hintergrund ist das Bestreben der Bundesregierung, Aspekte der Vertriebenen-Politik unter dem Dach des Bundesinnenministeriums zusammenzuführen. Die Vertriebenen-Stifung ist bislang als unselbstständige Einrichtung in Trägerschaft der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ organisiert, für die der Kulturstaatsminister im Kanzleramt zuständig ist.

Der Gesetzentwurf zur Umwandlung der Stiftung setzt aber auch einen inhaltlichen Akzent: Im Stiftungszweck soll künftig anders als jetzt festgehalten werden, dass die Dauerausstellung im Dokumentationszentrum „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ einen Schwerpunkt bei der „Flucht und Vertreibung der Deutschen im und nach dem Zweiten Weltkrieg“ setzen soll, was in der Vergangenheit immer wieder Anlass für erinnerungspolitische Auseinandersetzungen war.

Kritik von Historiker-Verband

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, damit werde im Gesetzestext nachvollzogen, was in der Stiftungskonzeption und Konzeption der Dauerausstellung gründe. Es sei keine Abkehr von der inhaltlichen Arbeit der Stiftung, sagte sie. Der Stiftungszweck formuliere auch weiter, dass es Aufgabe der Stiftung sei, „im Geiste der Versöhnung“ die Erinnerung an Flucht und Vertreibung „im historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten“.

Der Verband der Historiker hatte das Festschreiben eines Fokus auf die Vertreibung der Deutschen in einer Stellungnahme im Mai als „erinnerungspolitischen Paradigmenwechsel“ bezeichnet. Er äußerte die Befürchtung, dass „die historische Kontextualisierung von Flucht und Vertreibung durch ein selbstbezügliches nationales Narrativ“ ersetzt werde.

Beauftragter Fabritius soll in Stiftungsrat

Nach den Gesetzesplänen der Bundesregierung soll zudem der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedler und nationale Minderheiten einen Sitz im Stiftungsrat erhalten, der damit auf 22 Mitglieder wächst. Aktueller Amtsinhaber ist Bernd Fabritius (CSU), zuvor Präsident des Bundes der Vertriebenen. Der Interessenverband selbst soll künftig weiter sechs Mitglieder im Stiftungsrat stellen. Hinzu kommen Mitglieder aus dem Bundestag, Vertreter der Bundesregierung sowie der evangelischen und katholischen Kirche und des Zentralrats der Juden.

Durch die Eigenständigkeit könne die Stiftung „mit einer eigenen verlässlichen finanziellen Basis planen und dadurch deutlich besser ihre wichtige Bedeutung dokumentieren“, erklärte die Bundesregierung. Zusätzliche Mittel sind nach Angaben der Ministeriumssprecherin aber nicht vorgesehen.

Die Stiftung ist Trägerin des Dokumentationszentrums „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin. Es informiert über Zwangsmigration im 20. und 21. Jahrhundert. Erinnert wird auch an die rund 14 Millionen Deutschen, die infolge des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges aus ihrer Heimat vertrieben wurden.