Studie: Leistungen aus Teilhabepaket erreichen zu wenige Kinder

Studie: Leistungen aus Teilhabepaket erreichen zu wenige Kinder
15 Jahre nach Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets erhält laut einer Studie nur eine Minderheit der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen die Leistungen. So bestehen etwa Lücken beim Schulbedarf und beim Mittagessen.

Gütersloh, Berlin (epd). Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es in Deutschland etliche Lücken. Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht, wie eine am Montag veröffentlichte Länderauswertung der Bertelsmann Stiftung ergab. Von den 6- bis 14-Jährigen nehmen bundesweit rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, die ihnen laut dem vor 15 Jahren eingeführten Förderpaket zusteht. Bei den 15- bis 17-Jährigen beträgt die Quote demnach nur 12 Prozent.

Auch andere Bestandteile des Pakets erreichten längst nicht alle Berechtigten, hieß es weiter. Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhielten 78 Prozent der 6- bis 14-Jährigen, die aus Familien im SGB-II-Bezug stammen. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nähmen lediglich 37 Prozent in Anspruch.

Unterschiede bei Nutzung des Teilhabebetrags in den Bundesländern

Bei der Nutzung des Teilhabebetrags von 15 Euro gibt es laut Studie zwischen den Bundesländern deutliche Unterschiede: In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der berechtigten Kinder und Jugendlichen aus Familien mit SGB-II-Bezug im Alter von 6 bis 14 Jahren die Leistung in Anspruch. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag dagegen neun von zehn anspruchsberechtigten jungen Menschen nicht.

„Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, sagte die Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung, Antje Funcke. Die Stiftung forderte ein deutlich vereinfachtes Verfahren. Für den Erhalt der Leistungen sollten möglichst keine weiteren Anträge nötig sein und Zuständigkeiten gebündelt werden.

Das 2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien mit Leistungen für Bildung und soziale Teilhabe. Dazu gehören Schulbedarf, Ausflüge, Schülerbeförderung, Mittagessen, Lernförderung sowie Angebote für soziale und kulturelle Aktivitäten.