Bürgergeld wird zur Grundsicherung

Bürgergeld wird zur Grundsicherung

Frankfurt a.M. (epd). Das Bürgergeld heißt von Mittwoch an Grundsicherung. Außer der Umbenennung hat die Bundesregierung einige inhaltliche Änderungen beschlossen. Vor allem sollen Sanktionen schneller verhängt werden können, beispielsweise wenn Menschen keine Bewerbungen schreiben, eine Fördermaßnahme abbrechen, ein finanziell auskömmliches Jobangebot ablehnen oder nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen.

Begrenzung der Wohnkosten

Künftig wird bei Wohnkosten höchstens das Anderthalbfache der sogenannten Angemessenheitsgrenze gezahlt. Diese Grenze legt die jeweilige Kommune fest, in der Regel eine bestimmte Summe pro Haushaltsmitglied.

Die Höhe des Schonvermögens hängt nun vom Alter ab. Antragsteller, die jünger als 30 Jahre sind, müssen ihr Vermögen bis auf 5.000 Euro aufbrauchen, ehe sie Grundsicherung bekommen. Von 30 bis 39 Jahren sind es 10.000 Euro, von 40 bis 49 Jahren sind es 12.500 und ab 50 dann 20.000 Euro.

Vermittlung hat Vorrang

Die Vermittlung in Arbeit hat wieder - wie im alten Hartz-IV-System - Vorrang vor einer Ausbildung oder Qualifizierung von Arbeitslosen. Eltern kleiner Kinder werden künftig vom Jobcenter betreut, sobald ihr Kind 14 Monate alt ist. Bislang galt eine Grenze von drei Jahren.