Berlin (epd). Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, dringt auf eine Grundgesetzänderung, um eine bessere Finanzierung von Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen durch Bund und Länder zu ermöglichen. „Die Anpassung an Extremwetterereignisse, wie beispielsweise Hitze, Starkregen oder Unwetter, wird immer bedeutender“, sagte Berghegger dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Dienstag). Das hätten die vergangenen Tage mit Rekordtemperaturen noch einmal deutlich gemacht.
Die Städte und Gemeinden hätten bereits eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels sei jedoch aufwändig und kostenintensiv. „In Zeiten extremer Finanznot der Kommunen ist es vielerorts nicht möglich, alles zu finanzieren, was zum Schutz der Bevölkerung notwendig wäre“, sagte Berghegger. Es sei daher angebracht, einen neuen Finanzierungsweg zu etablieren.
Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
„Da es sich bei Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, ist eine Finanzierung durch Bund und Länder unabdingbar“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbands. Berghegger bekräftigte den Vorschlag, eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ nach Artikel 91a GG zu schaffen. So könnten Bund und Länder anteilig die dringend notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und zum klimaangepassten Umbau der Innenstädte und Ortskerne finanzieren.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind Hitzeschutz und andere Klimaanpassungen vor allem Sache der Länder und Kommunen. Der Sprecher des Umweltministeriums verwies am Montag auf die Regelungen des Grundgesetzes zu den Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen. Mögliche Änderungen, etwa durch die Definition von Klimaanpassung als gesamtstaatliche Gemeinschaftsaufgabe, seien „dicke Bretter, die man bohrt“, sagte er.




