Somalierin darf vorerst nicht abgeschoben werden

Somalierin darf vorerst nicht abgeschoben werden
Eine Influencerin aus Somalia steht wegen Hassbotschaften auf ihrem Tiktok-Kanal seit längerer Zeit im Fokus von Medien und Sicherheitsbehörden. Wegen eines Formfehlers der Mainzer Ausländerbehörde kann sie vorerst nicht abgeschoben werden.

Mainz (epd). Eine zuletzt in Mainz lebende Influencerin aus Somalia, der in der Vergangenheit wiederholt die Verbreitung von Hassbotschaften vorgeworfen wurde, darf vorerst nicht aus Deutschland abgeschoben werden. Aufgrund von Formfehlern sei die Abschiebungsandrohung „derzeit nicht vollziehbar“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Mainzer Verwaltungsgerichts (AZ: 4 L 334/26.MZ). Die städtische Ausländerbehörde habe der Frau in einem Schreiben zwei unterschiedliche Fristen zur freiwilligen Ausreise gesetzt.

In jedem Fall muss die Kommune nun den Ablauf eines Widerspruchsverfahrens abwarten, mit dem die Somalierin den Widerruf ihrer Aufenthaltserlaubnis angefochten hat. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte im Mai den Flüchtlingsstatus der Influencerin aufgehoben, die bei Tiktok unter dem Pseudonym „Xidigta Jarmalka“ („Deutschlands Stern“) auftritt und dort rund 250.000 Follower hat. Die Influencerin stand in der Vergangenheit bereits mehrfach im Mittelpunkt von Medienberichten. Sie soll in Videobotschaften zu Gewalt gegen Mitglieder eines verfeindeten Clans aufgerufen haben.

Besuche in Somalia

Ihren Flüchtlingsstatus hatte die Frau allerdings nicht aufgrund ihrer Online-Aktivitäten verloren, sondern weil der Verdacht bestand, dass sie regelmäßig in ihr Heimatland reist und dort auch an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt. Ihre Tiktok-Videos dokumentieren Besuche in der völkerrechtlich zu Somalia gehörenden Region Somaliland, die sich 1991 einseitig vom Zentralstaat abgespalten hatte. Nach geltender deutscher Gesetzeslage riskieren Flüchtlinge mit Besuchen im Herkunftsland den Verlust ihres Aufenthaltsrechts.