Gutachten stuft AfD als klar verfassungswidrig ein

Gutachten stuft AfD als klar verfassungswidrig ein
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD hätte laut einem Gutachten gute Erfolgsaussichten. Die Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht Verstöße der Partei gegen grundlegende demokratische Werte klar belegt.
25.06.2026
epd
Von Christina Neuhaus (epd)

Berlin (epd). Rassistische Ideologie, Einschüchterung politischer Gegner, Abwertung ganzer Menschengruppen: Die AfD erfüllt einem Gutachten zufolge mehrere Kriterien der Verfassungswidrigkeit. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Ausarbeitung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Der Verein will zwar keine Empfehlung bezüglich eines Verbotsverfahrens aussprechen, hält es aber für wahrscheinlich, dass ein solcher Schritt Erfolg hätte.

Projektleiter Bijan Moini verwies zur Frage der Missachtung der Menschenwürde auf ein „rassistisch geprägtes politisches Konzept“ der AfD. Die Partei habe ein „ethnisch-kulturelles Volksverständnis“, definiere „unterschiedliche Klassen von Menschen“ und werte insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund ab. Als Beispiele nannte der Chefjurist der GFF den Plan der AfD, Musliminnen mit Kopftuch das Betreten öffentlicher Gebäude zu verbieten, und das Konzept einer Geburtenprämie nur für Kinder, bei denen beide Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Moini: Drohungen können Menschen einschüchtern

Außerdem wolle die AfD politische Gegner unterdrücken, was das Demokratieprinzip verletze, sagte Moini. Dies zeige sich etwa in der Ankündigung, Politikerinnen und Politiker anderer Parteien strafrechtlich zu verfolgen. Eine solche Drohung sei „hochgradig einschüchternd“ und geeignet, Menschen vom politischen Diskurs fernzuhalten. Dies stehe im Widerspruch zur freien Demokratie.

Für das 1.500 Seiten lange, spendenfinanzierte Gutachten werteten acht Juristinnen und Juristen mehr als 30.000 Belege ausschließlich aus öffentlichen Quellen aus. Dazu gehörten etwa Partei- und Wahlprogramme, parlamentarische Initiativen, Pressemitteilungen und Social-Media-Posts. Das Gutachten wurde vom Staatsrechtler Christoph Möllers und von der Staatsrechtlerin Sophie Schönberger überprüft, unter anderem auf Ergebnisoffenheit und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards.

Debatte nach Verfassungsschutz-Einstufung 2025

Ein Parteiverbotsantrag kann von Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden. Das Verfahren würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht geführt. Zuletzt wurde im Frühsommer 2025 intensiv über einen solchen Schritt diskutiert - damals stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Partei auf Grundlage eines eigenen Gutachtens als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Nach juristischer Intervention der AfD setzte das Kölner Verwaltungsgericht die Einstufung im Eilverfahren zunächst aus; das Hauptsacheverfahren läuft noch.

GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner sagte in Berlin, der Verein positioniere sich nicht zu einem möglichen Verbotsverfahren. Sie wünsche sich aber, „dass das Gutachten ernst genommen wird in Politik und Gesellschaft“. Es liefere eine „bessere Entscheidungsbasis“ als nur das BfV-Gutachten, sagte Valentiner. „Das Argument, ein Verbotsantrag werde scheitern, ist nach unserer Einschätzung nicht mehr haltbar.“ Moini ergänzte, unabhängig von der Verbotsfrage könne die GFF-Analyse zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, die sich gegen die AfD positionierten und deshalb davon bedroht seien, den Status der Gemeinnützigkeit oder Fördermittel zu verlieren.