Getöter Zugbegleiter: Gericht lässt Mordanklage nicht zu

Getöter Zugbegleiter: Gericht lässt Mordanklage nicht zu
In knapp zwei Wochen beginnt in Zweibrücken der Prozess um den tödlichen Angriff auf einen rheinland-pfälzischen Zugbegleiter. Der Angeklagte muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten, nicht wegen Mordes.

Zweibrücken (epd). Im Fall des Anfang Februar getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar muss sich der unmittelbar nach der Tat Festgenommene doch nicht wegen Mordes vor Gericht verantworten. Nach Prüfung der Anklageschrift ließ das Landgericht Zweibrücken nur eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu. Für einen von der Staatsanwaltschaft unterstellten Tötungsvorsatz fehlten hinreichende Belege, erklärte das Gericht am Freitag. Der Prozess soll am 24. Juni starten.

Zunächst sind im weiteren Verlauf des Verfahrens sieben Fortsetzungstermine bis zum 9. Juli vorgesehen. Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge kommt eine Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren in Betracht.

Vorwürfe teilweise eingeräumt

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeschuldigte, ein griechischer Staatsbürger aus Luxemburg, den 36-jährigen Çalar am 2. Februar in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und dem saarländischen Homburg angegriffen und durch mehrere kräftige Faustschläge schwer verletzt. Kurz nach dem Überfall starb der Zugbegleiter in der Klinik an einer Gehirnblutung. Der Schwarzfahrer, der aus Ärger über eine Fahrkartenkontrolle aggressiv geworden sein soll, hat die Vorwürfe teilweise eingeräumt, aber einen Tötungsvorsatz abgestritten. Der Fall hatte bundesweite Diskussionen über Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr ausgelöst.