Berlin (epd). In der Debatte um Verschärfungen im Sexualstrafrecht plädiert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für eine verlängerte Verjährungsfrist bei Vergewaltigung. Diese solle von heute fünf auf 20 Jahre ausgedehnt werden, sagte Hubig dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag). Das entspreche den Verjährungsfristen bei vergleichbar schweren Verbrechen. „Wir wollen das so bald wie möglich anpassen.“
Hubig drängte zudem darauf, weitere Gesetzeslücken beim Kampf gegen sexuelle Gewalt zu schließen. Dazu gehöre etwa der Schutz vor verbaler sexueller Belästigung. „Wir arbeiten außerdem an einer Anpassung des Mordparagrafen. Wir wollen sicherstellen, dass Femizide konsequent als Mord bestraft werden“, sagte sie.
„Nur Ja heißt Ja“
Die SPD-Politikerin bekräftigte zudem die Forderung, bei Fällen sexueller Gewalt vom Grundsatz „Nein heißt Nein“ auf „Nur Ja heißt Ja“ umzustellen. Dies schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent: „Betroffene sind auch dann geschützt, wenn sie sich beispielsweise in einer Schockstarre befinden und nicht mal mehr ein 'Nein' artikulieren können“, sagte Hubig und verwies auf das Vorbild anderer europäischer Staaten.



